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Cannabisblüten auf Rezept: ACM startet Petition an den Deutschen Bundestag
65.000 Patientinnen und Patienten ohne Kostenerstattung - Unterschriften bis 30. Oktober 2026

Steinheim (ots)

Seit dem 1. August 2026 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für medizinische Cannabisblüten nicht mehr. Grundlage ist das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das am 30. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Betroffen sind rund 65.000 Patientinnen und Patienten. Auch viele private Versicherer haben sich der Maßnahme angeschlossen.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM) hat deshalb eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eingereicht. Sie fordert, die Regelung zurückzunehmen.

"Viele Patientinnen und Patienten stehen ohne wirksame Therapie da, weil sie die Behandlung privat nicht bezahlen können", sagt Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der ACM. "Für sie ist die Umstellung auf Cannabisextrakte keine gleichwertige Alternative."

Die ACM erwartet, dass die Maßnahme die Kosten nicht senkt, sondern erhöht: Eine Therapie mit Cannabisblüten ist deutlich preiswerter als eine Behandlung mit den zugelassenen Fertigarzneimitteln Sativex und Canemes. Auch der Extrakt Exilby, der im September 2026 auf den Markt kommen soll, ist deutlich teurer. Von den Einsparungen des Gesetzes in Höhe von 15 Milliarden Euro sind daher bei der Verschreibung von Cannabismedikamenten keine Einsparungen, sondern Mehrkosten zu erwarten.

Die ACM sammelt Unterschriften auf Papier. Die Unterschriftenliste steht unter www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/petition2026 zum Download bereit. Ausgefüllte Listen müssen bis spätestens 30. Oktober 2026 bei der ACM eingehen. Parallel prüft die ACM gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Oliver Tolmein rechtliche Schritte gegen das Gesetz, darunter eine Verfassungsbeschwerde.

Pressekontakt:

Dr. med. Franjo Grotenhermen
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
Bahnhofsallee 9, 32839 Steinheim
E-Mail: info@arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de

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