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Verbraucherschutzverein

Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und WOW in Deutschland

Berlin (ots)

Verbraucherschutzverein VSV geht gegen einseitige Preiserhöhungen der Streaming-Anbieter vor

Der Verbraucherschutzverein VSV hat in Deutschland drei Verbandsklagen gegen die Streaming-Anbieter Netflix, Apple TV und WOW (Sky) auf den Weg gebracht (Az. 11 VKI 1/26, 21 VKI 1/26, Kammergericht Berlin; Az. 102 VKI 1/26 e, Bayerisches Oberlandesgericht).

Grund für die Klagen: Die Anbieter haben die Preise laufender Abos wiederholt angehoben – gestützt auf Preisanpassungsklauseln in ihren AGB, ohne die gesonderte Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.

Derartige Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unwirksam. Die Erhöhungsbeträge wurden damit ohne Rechtsgrund gezahlt und können nach § 812 BGB zurückgefordert werden. Jüngst wurde dies erst vom OLG Hamm in einer Klage des vzbv gegen den Streaminganbieter DAZN bestätigt.

Der VSV nutzt die 2023 eingeführte sogenannte Abhilfeklage, um die Ansprüche von Tausenden Streaming-Nutzern in Deutschland zu einem Verfahren zu bündeln. So muss nicht jeder Betroffene einzeln vor Gericht ziehen, was den individuellen Aufwand auf eine einmalige Anmeldung reduziert und die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher erst wirtschaftlich sinnvoll macht. Im Falle der drei Verbandsklagen werden Rückzahlungen für Verbraucher zwischen 200 und 700 Euro erwartet (je nach Anbieter, Abo, Dauer, etc.). Der VSV agiert als gemeinnütziger Verein und verdient an den Klagen kein Geld.

Obfrau Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein:

»Für die drei Verbandsklagen haben wir uns mit der Berliner Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus zusammengetan. Aus der Kombination von Verbraucherschutz, Rechtsexpertise und Finanzierung der Verfahren entsteht ein kraftvolles Bündnis, um sich gegen fragwürdige Geschäftspraxen von Großkonzernen zu wehren. Die Abhilfeklage ist das erste Instrument europaweit, mit dem wir Verbrauchern nicht nur zu ihrem Recht, sondern direkt zu ihrem Geld verhelfen können – ohne dass sie danach noch einmal selbst vor Gericht müssen. Genau deshalb setzen wir sie konsequent gegen diese drei Streaming-Anbieter ein.«

Eine Anmeldung ist für deutsche Verbraucher für jede der drei Klagen auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) möglich. Entsprechende Formulare werden dort in den kommenden Wochen vom Bundesamt bereitgestellt werden.

Der VSV empfiehlt betroffenen Verbrauchern, sich auf dem Portal streaming-klage.de zu den Verbandsklagen anzumelden. Das Portal wird von der beauftragten Kanzlei bereitgestellt, die die Berechnung der Ansprüche und die Anmeldung zum Klageregister des BfJ übernimmt.

Der Vorteil: Dieser Weg garantiert die rechtswirksame Anmeldung durch richtige Darstellung des Anspruchs in der Anmeldung und sichert Zinsen i.H.v. ca. 6,5 % auf die Ansprüche, während die Klage läuft. Außerdem kann man sich auf dem Portal auch für eine weitere bereits laufende Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime anmelden. Der Zeitaufwand für sämtliche Anmeldungen verkürzt sich auf insgesamt wenige Minuten.

Die Teilnahme an den Klagen ist für Verbraucher aus Deutschland möglich und für sie ohne jedes Kostenrisiko. Der Prozessfinanzierer Padronus trägt die Kosten und erhält dafür im Erfolgsfall einen Anteil am Erlös in Höhe von 9,9 Prozent.

Bereits 2025 haben der VSV zusammen mit BK Baumeister & Kollegen und Padronus eine Verbandsklage gegen den Meta-Konzern wegen illegale Nutzer-Trackings initiiert – mit mittlerweile mehr als 300.000 angemeldeten Mandantinnen und Mandanten eine der größten Verbandsklagen Deutschlands.

Mehr Informationen: www.streaming-klage.de

Pressekontakt:

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

Original-Content von: Verbraucherschutzverein, übermittelt durch news aktuell

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