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BdSt NRW-Erhebung: Grundsteuer B-Hebesätze in NRW 2025

BdSt NRW-Erhebung: Grundsteuer B-Hebesätze in NRW 2025
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Nachdem die Kommunen in den vergangenen Jahren ihre Hebesätze bei der Grundsteuer B kräftig angehoben haben, lassen sie es 2025, im Jahr der Kommunalwahl, ruhiger angehen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat die aktuellen Zahlen erhoben.

Kurz vor der Kommunalwahl hält die Politik sich mit Steuererhöhungen zurück

Bund der Steuerzahler erhebt aktuelle Grundsteuer-B Hebesätze

Schon in den Jahren 2022 und 2023 haben jeweils mehr als 100 Kommunen ihre Grundsteuer B-Hebesätze erhöht. „Wir haben bereits damals gesagt, dass diese Steuererhöhungen mit Blick auf die Grundsteuerreform und auf die Kommunalwahl 2025 quasi ,auf Vorrat‘ beschlossen wurden. Genau das bestätigt sich nun“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW.

Bis zum 30. Juni 2025 konnten die Kommunen die Hebesätze für das laufende Jahr nochmals anpassen. Durch die Grundsteuerreform und die Möglichkeit zur Differenzierung der Hebesätze in Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke müssen die Hebesätze nun zweigeteilt betrachtet werden.

NRW muss man sich leisten können

Der BdSt NRW hat jetzt die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer B für alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Auswertung zeigt: Die Kommunen halten sich in diesem Jahr mit Steuererhöhungen spürbar zurück.

Dieser Eindruck darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die großen Steuererhöhungswellen zwei bis drei Jahre zurückliegen. 2024 wurde erstmals die „Schallmauer“ von 1.000 Prozentpunkten durchbrochen. Der Durchschnitt der Hebesätze stieg von 594 auf 614 Prozentpunkte. „Das ist der höchste Schnitt aller Flächenländer bundesweit. Man muss es sich leisten können, in Nordrhein-Westfalen zu wohnen“, kritisiert Steinheuer.

Aktuelle Hebesätze 2025

Gemessen am Jahresbeginn blieben die Hebesätze zum 30. Juni 2025 NRW-weit im Wesentlichen unverändert. Mit Lindlar hat nur eine Kommune nachträglich von der Möglichkeit der Differenzierung Gebrauch gemacht. Somit nutzen 120 Kommunen in Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeit, während 276 Städte und Gemeinden weiter auf einen einheitlichen Hebesatz setzen. Lediglich eine Stadt hat ihre Hebesätze rückwirkend erhöht: In Werdohl stiegen die Hebesätze um 43 Prozentpunkte bei Wohngrundstücken sowie 86 Punkte bei Nicht-Wohngrundstücken.

„Im Kommunalwahljahr ist offenbar der Wille zur Zurückhaltung größer – das darf aber keine Eintagsfliege bleiben“, so Steinheuer. „Wir fordern die Stadt- und Gemeinderäte, die im September neu gewählt werden, auf, die Hebesätze auch im kommenden Jahr stabil zu halten. Sie dürfen ihre Bürgerinnen und Bürger bei den Wohnkosten nicht noch weiter belasten.“

Änderungen durch Grundsteuerreform

Durch die Grundsteuerreform ist der Blick auf die Hebesätze nur ein Teil vom Ganzen. Da sich die Grundsteuermessbeträge verändert haben, spiegelt der Hebesatz allein nicht die individuell veränderten Belastungen wider. „Das Steueraufkommen zeigt, dass viele Kommunen die versprochene Aufkommensneutralität einhalten – sie nehmen also insgesamt nicht mehr Geld über die Grundsteuer B ein als vor der Reform. Das allerdings bezogen auf das Aufkommen, das nach den Steuererhöhungswellen bereits erhöht war“, erklärt Steinheuer kritisch.

Düsseldorf, den 6. August 2025

  
    Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):
  
  
Der BdSt NRW ist seit 1949 die unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen. Der Landesverband mit Sitz in Düsseldorf setzt sich dafür ein, die Steuer- und Abgabenlast auf ein faires Maß zu senken, Steuergeldverschwendung zu stoppen, Staatsverschuldung abzubauen und Bürokratie zu reduzieren. Finanziert durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, engagiert sich der BdSt NRW aktiv für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik im Sinne der Bürger und Unternehmen. Mehr Informationen:  steuerzahler.de/nrw.
Kontakt:
Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressestelle
Bärbel Hildebrand
Tel. 0211 99175-26, Fax: -50              
E-Mail:  hildebrand@steuerzahler-nrw.de
Sie finden die BdSt-Presseinformationen auch auf unserer Internetseite  www.steuerzahler.de/nrw und  www.facebook.com/steuerzahlernrw
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