Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutsche Stiftung Denkmalschutz mehr verpassen.

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

NRW droht beispielloser Rückschritt beim Schutz seiner Denkmale

NRW droht beispielloser Rückschritt beim Schutz seiner Denkmale
  • Bild-Infos
  • Download

NRW droht beispielloser Rückschritt beim Schutz seiner Denkmale

Entwurf der Landesregierung gefährdet Kulturgut und sendet falsches Signal an die Bevölkerung

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) warnt vor dem Entwurf des „Dritten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein‑Westfalen“. Unter dem Deckmantel einer Bauordnungsnovelle soll tief in das Denkmalschutzgesetz eingegriffen und einseitige Sonderregelungen für die öffentliche Hand geschaffen werden. Von der Gesetzesänderung wären unter anderem bedeutende Denkmale wie die für Bildungszwecke genutzten Schlösser Poppelsdorf in Bonn und Nordkirchen im Münsterland sowie zahlreiche weitere Denkmale, die dem Land oder Bund gehören, betroffen. Durch den Entwurf drohen Schutzlücken, Rechtsunsicherheiten sowie eine Ungleichbehandlung von privaten und kommunalen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Dass mit der geplanten Gesetzesänderung das Bauen im Bestand erleichtert und beschleunigt werden soll, ist als positiv zu bewerten. Grundsätzlich sind auch Verfahren, die den Denkmalschutz effizienter und praxisorientierter gestalten, zu begrüßen. Nach Auffassung der DSD sind die Anliegen, die das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unter Ina Scharrenbach formuliert, jedoch mit ihrem Gesetzesentwurf verfehlt: Statt zu Verbesserungen kommt es zum Verlust fachlicher Kompetenz in der Beratung der Denkmaleigentümer und zu Ungleichbehandlung. Die DSD ist gern bereit, ihre bundesweite Praxiserfahrung in eine konstruktive Überarbeitung einzubringen.

Besonders kritisch sieht die DSD, dass das Ministerium künftig im Einzelfall per Verordnung über den Schutz staatlicher Liegenschaften selbst und ohne Einbindung der Fachämter entscheiden will. Private und kommunale Denkmaleigentümer müssten hingegen weiterhin die gewohnten Vorgaben einhalten. Ein solcher Schritt widerspricht nicht nur der Gleichbehandlung, er sendet ein fatales Signal an Bürgerinnen und Bürger. Die Stiftung warnt deshalb davor, dass das Land Nordrhein-Westfalen sich durch Sonderregelungen seiner Verantwortung, die in der Landesverfassung verankert ist, entzieht.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz erinnert zudem daran, dass bereits die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes von 2022 die unabhängige fachliche Mitwirkung geschwächt hat. Statt diese Erfahrungen zunächst, wie von Ministerin Scharrenbach zugesagt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben, zu evaluieren, würden nun weitere Schritte folgen, die Fachlichkeit und Verlässlichkeit insbesondere bei staatlichen Liegenschaften weiter zurückdrängen. Eine nicht fachgerechte Denkmalpflege wäre kontraproduktiv, da sie zu Schädigungen der Substanz und vielfach zu erheblichen Mehrkosten führt.

Darüber hinaus ignoriert der Entwurf internationale Verpflichtungen, insbesondere die Haager Konvention. Diese schreibt den Schutz, die Inventarisierung und die Kennzeichnung von Kulturgut vor. Statt dieser Aufgabe nachzukommen, sollen Schutzmechanismen für staatliche Liegenschaften aufgeweicht werden – noch bevor ein theoretischer Krisenfall eingetreten ist. Nordrhein-Westfalen verfügt mit weniger als zwei Prozent denkmalgeschützten Baubestandes über einen überschaubaren Schatz, dessen Schutz durch die Gesetzesänderung weiter geschwächt würde. Diese Denkmale lösen weder Probleme bei der Verteidigungsbereitschaft noch beheben sie die Wohnungsnot, wie von der Landesregierung suggeriert. Die Priorisierung im Verteidigungsfall ist bereits verfassungsrechtlich geregelt. Zudem gibt es aktuell kaum militärisch genutzte Denkmale. Umso weniger nachvollziehbar ist es aus Sicht der DSD, warum nun pauschal Schutzstandards aufgehoben werden sollen.

In den vergangenen Jahren hat die DSD allein in Nordrhein-Westfalen jährlich durchschnittlich 60 Denkmale gefördert und verfügt damit über umfassende praktische Erfahrungen in der Denkmalpflege. Diese Erfahrungen zeigen, dass die zuständigen Behörden bislang nicht flächendeckend aufgestellt sind, um eine zielführende Begleitung und Beratung durchzuführen und Denkmaleigentümer zu unterstützen. Eine stärkere Einbindung und Unterstützung durch die Denkmalfachämter ist dringend erforderlich, ebenso wie die Entwicklung neuer Ansätze zur Verbesserung des Serviceangebots.

Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, sagt: „Ohne nachvollziehbare Begründung sollen künftig für denkmalgeschützte Liegenschaften des Landes oder des Bundes andere Regeln gelten als für alle anderen Denkmale. Ein solcher Schritt beschädigt das Vertrauen in staatliches Handeln und setzt das kulturelle Erbe in NRW unnötigen Risiken aus.“ Er betont: „Wir appellieren an die Landesregierung, zunächst die zugesagte Evaluation der letzten Änderung des Denkmalschutzgesetzes durchzuführen und den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes ernst zu nehmen.“

Die DSD empfiehlt daher, statt einer Aufweichung des Schutzes die tatsächlich gebotenen Maßnahmen umzusetzen: die bereits 2022 zugesagte Evaluation der letzten Gesetzesänderung, die Inventarisierung und Kennzeichnung von Kulturgütern gemäß der Haager Konvention, eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Denkmalfachämter, um Bürgerinnen und Bürger wirklich zu beraten und zu unterstützen, sowie eine transparente und fachlich fundierte Überarbeitung des Bauordnungsrechts.

Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Schlegelstraße 1
53113 Bonn
www.denkmalschutz.de

Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an:
Thomas Mertz
Leitung Pressestelle

Tel. 0228 9091 - 402
Fax 0228 9091 - 409
 mertz@denkmalschutz.de
Weitere Storys: Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Weitere Storys: Deutsche Stiftung Denkmalschutz