Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Appell an NRW‑Ministerin Scharrenbach: Villa Buth als Erinnerungsort erhalten
Appell an NRW‑Ministerin Scharrenbach: Villa Buth als Erinnerungsort erhalten
Deutsche Stiftung Denkmalschutz fordert Entscheidung gegen Abrissgenehmigung
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) appelliert an NRW‑Heimatministerin Ina Scharrenbach, den drohenden Abriss der denkmalgeschützten Villa Buth in Jülich zu verhindern. In einem Schreiben vom 11. März 2026 an das Ministerium in seiner Funktion als entscheidende Oberste Denkmalbehörde des Landes NRW hebt die Stiftung die herausragende Bedeutung des Gebäudes als Erinnerungsort an den Holocaust hervor. Sie bekräftigt, dass nach den jüngsten Entwicklungen eine tragfähige Perspektive für einen Gedenk‑ und Bildungsort besteht, die es weiterzuverfolgen gilt.
Die Villa Buth ist ein Geschichtsort von herausragender Bedeutung. Die repräsentative Fabrikantenvilla aus dem späten 19. Jahrhundert wurde 1941/1942 als sogenanntes „Judenhaus“ genutzt, in dem jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen der Kreise Jülich, Düren und Erkelenz bis zu ihrer Deportation in ein Arbeits- oder Vernichtungslager interniert wurden. Sie ist damit eine wichtige originale Erinnerungs- und Gedächtnisstätte für die Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung.
„Nun ist Ihr Haus, sehr geehrte Frau Ministerin, aufgerufen, den Abriss des Denkmals Villa Buth zu verhindern“, so DSD-Vorstand Steffen Skudelny in seinem Brief an Ina Scharrenbach. Die Stiftung zeigt sich ausdrücklich beeindruckt vom Engagement der Menschen vor Ort: Ausgehend von einem mehrjährigen Schulprojekt im Rahmen des Schulprogramms „denkmal aktiv“ der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ist ein breites Netzwerk aus Geschichtsverein, Stadtarchiv, Initiativen und Bildungspartnern entstanden; Publikationen, ein Dokumentarfilm, Podcasts sowie ein erstes Nutzungskonzept liegen vor.
Aus Sicht der DSD geht es nicht nur um den Erhalt einer repräsentativen Fabrikantenvilla der Gründerzeit, sondern um die Sicherung eines der wenigen authentischen Orte in der Region, an dem die Verbrechen des Nationalsozialismus konkret erfahrbar bleiben.
Auch mit Blick auf das bisherige Verfahren richtet die Stiftung ihren Appell an das Land: Nach der Erteilung der Abrissgenehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Jülich am 19. Januar 2026 hat das LVR‑Amt für Denkmalpflege im Rheinland am 27. Februar 2026 energisch widersprochen und die Obersten Denkmalbehörde angerufen. Der Eigentümer beruft sich auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals. Für diesen Zustand ist jedoch der Eigentümer selbst verantwortlich, der zugleich finanzielle Fördermöglichkeiten beispielswiese bei der DSD bislang nicht genutzt hat. Vor diesem Hintergrund fordert die DSD eine Entscheidung zugunsten des Erhalts. „Wir bitten Sie um nichts Geringeres als um ein deutliches Zeichen des Landes Nordrhein‑Westfalen für den angemessenen Schutz unserer Baudenkmale und gegen das Vergessen der ‚Banalität des Bösen‘“, so Skudelny in dem Schreiben.
Die DSD erinnert zudem an die Ermutigung, die die beteiligten Jugendlichen bereits erfahren haben: „Die Aufforderung von Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier an die Schülerinnen, die ihm ihre Projekte zur Villa Buth bei einem Besuch im Hause der Deutschen Stiftung Denkmalschutz am 21. November 2025 vorstellten, ist wie ein Aufruf an uns alle: ‚Weiter so!‘“ Nur wenn Ehrenamtliche, Vereine und junge Menschen erleben, dass sich ihr Einsatz lohnt, stärkt dies unsere demokratische Erinnerungskultur.
Deutsche Stiftung Denkmalschutz Schlegelstraße 1 53113 Bonn www.denkmalschutz.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Thomas Mertz Leitung Pressestelle Tel. 0228 9091 - 402 Fax 0228 9091 - 409 mertz@denkmalschutz.de