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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Razzia bei Volkswagen - Weitere illegale Motoren gefunden
Millionen Fahrzeuge wie Golf VII und Audi A3 betroffen

Razzia bei Volkswagen - Weitere illegale Motoren gefunden / Millionen Fahrzeuge wie Golf VII und Audi A3 betroffen
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Köln (ots)

Der Diesel-Motor EA189 wurde für VW schon zum Totalschaden, unzählige Kunden erhielten Schadensersatz. Doch VW, Audi und Co. kommen nicht aus den Negativschlagzeilen. Denn auch im Nachfolgemotor namens EA288 ist wohl eine illegale Abschalteinrichtung "ab Werk" mit dabei. Der Verdacht kam bereits im November im Rahmen einer Durchsuchungsaktion ans Licht, die von der Staatsanwaltschaft in der Wolfsburger Firmenzentrale durchgeführt wurde. Mit der Abgas-Trickserei soll der Autokonzern wieder einmal den Prüfstand umgehen und kann die Motoren als Euro 6-Diesel einstufen, obwohl sie eigentlich nicht zulassungsfähig sind.

Motor-Manipulation mit vielen negativen Folgen

Millionen Autofahrer dürften sich daher auf eine verpflichtende Rückrufaktion gefasst machen. Für rund 200.000 VW-Busse des Typs T6 ist diese bereits bittere Realität. "Ein Rückruf zur Installation des Software-Updates ist keineswegs eine gute Lösung für den Kunden" erklärt Dr. V. Ghendler, Rechtsanwalt und Partner der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Denn der Motor ist nicht auf die neue Software ausgelegt, höherer Verschleiß und technische Probleme sind die Folge. Zwar ist die Software durch das KBA genehmigt, nach Ansicht der Gerichte muss ein Kunde sich damit aber nicht zufrieden geben, sondern kann erfolgreich Schadensersatz fordern.

VW räumt Abschalteinrichtung vor Gericht ein

Den Aussagen der Volkswagen AG, dass diese Abschalteinrichtung legal sei, kann man wohl keinen Glauben schenken. Der bereits zurückgerufene Motor des T6 unterscheidet sich nicht von den Antrieben, die in Millionen anderer Modelle auch von Audi, Seat und Skoda verbaut sind. Erst vor wenigen Wochen hat die Tagesschau ein Urteil des LG Duisburg (Aktenzeichen 1 O 231/18) veröffentlicht. Darin stellt das Gericht fest, dass in einem Golf VII mit dem Motortyp EA288 eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut ist. Auch das Landgericht Wuppertal (Aktenzeichen 2 O 273/18) will es aufgrund der zahlreichen Verdachtsmomente genauer wissen und hat ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis andere Gerichte nachziehen."VW betreibt Haarspalterei und behauptet allen Ernstes, es sei in Ordnung, wenn die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktioniert. Diesem Betrug werden die Gerichte aber bald einen Riegel vorschieben", ist sich der Dieselexperte Dr. V. Ghendler sicher.

Erneute Klagewelle droht den Autohersteller zu überrollen

Wie schon zu Beginn des Dieselskandals, als erst langsam die Dimensionen klar wurden, kommt die neue Klagewelle gegen VW und seine Tochterunternehmen jetzt ins Rollen. Millionen Autos erleiden durch die Manipulationen eine schmerzhafte Wertminderung. Das Vertrauen in den Diesel ist unwiederbringlich zerstört. Für den Automobilriesen wird es somit immer enger, denn mittlerweile scheint es kaum noch ein Diesel-Fahrzeug zu geben, welches nicht manipuliert ist. Hunderttausende Autofahrer haben allein in Deutschland bereits geklagt, und es dürften weitaus mehr werden.

Pressekontakt:

Herr Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

Aachener Str. 1
50674 Köln
Telefon: 0221 / 986 584 92
E-Mail: presse@anwalt-kg.de

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