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Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar 2024

Kindesunterhalt und Selbstbehalt nach Trennung und Scheidung – Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1. Januar 2024
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Zum Vortrag „Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung für minderjährige und volljährige Kinder – Berechnung -- Veränderungen seit 1.Januar 2024“ lädt der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Mittwoch, 17. Januar 2024 , um 19.30 Uhr in die Casa Vielfalt, Schweinfurt, St. Anton 8 ein. Es referiert Rechtsanwalt Stefan Baader, Fachanwalt für Familienrecht. Der Eintritt ist frei.

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2024. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“. Für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige stellen sich dazu Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert werden im Vortrag die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle. Erläutert wird auch die Berechnung des Kindesunterhalts. In der Praxis ist der notwendige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss eine wichtige Richtgröße. Manchmal wird sogar der Selbstbehalt unterschritten. Der Experte erläutert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Rechtsanwalt Baader gibt auch Hinweise, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige die Ansprüche durchsetzen sollten.

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Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden. 
Kontakt:
Josef Linsler
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV e. V.
ISUV-Kontaktstellenleiter Unterfranken
0170 4589571 
j.linsler@isuv.de
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg
0911 55 04 78
 info@isuv.de
 www.isuv.de 
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