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ISUV-Eckpunkte einer Sorgerechtsreform – Eigenverantwortung der Eltern stärken

ISUV-Eckpunkte einer Sorgerechtsreform – Eigenverantwortung der Eltern stärken
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Am 28. November fand in Berlin die 2. Familienrechtskonferenz der FDP statt. Thema war diesmal die Reform des Kindschaftsrechts. Die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich trug die von Mitgliedern immer wieder genannten Forderungen von Trennungseltern vor.

Die 2. Konferenz ist eine nach Auffassung von ISUV logische Fortsetzung der 1. Familienrechtskonferenz, denn man kann Elterliche Sorge, Betreuung und Kindesunterhalt nicht trennen. ISUV strebt eine „Verbundlösung zwischen Unterhaltsrecht und Kindschaftsrecht“ an. Aus Sicht von ISUV sind rechtliche, aber auch praktische kommunikative Veränderungen notwendig, um den Kindern nach Trennung weiterhin beide Elternteile zu erhalten. In juristischer Hinsicht hob die ISUV-Vorsitzende hervor: „Zentral ist eine Änderung des § 1671 BGB. Wir schlagen als Formulierung vor: Trennungseltern tragen gleichberechtigt die elterliche Verantwortung, indem sie kindeswohlorientiert gemeinsam betreuen und für den Kindsunterhalt aufkommen“ Entscheidungen der alltäglichen Betreuung (§ 1687 Abs. 1 S. 4 BGB) soll der Elternteil treffen, bei dem das Kind gerade wohnt, hierzu besteht kein Änderungsbedarf.

Hintergrund

ISUV ist als Verband auf allen Gebieten des Familienrechts aktiv; der Schwerpunkt lag schon immer gleichgewichtig auf dem Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht. Das Engagement für das Kindschaftsrecht lässt sich anhand der ISUV-Schriftenreihe belegen: Titel von Band 1 1986 „Plädoyer für Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge“, Band 4, 1996 „UN-Kinderkonvention – Impuls für eine Reform des Kindschaftsrechts“, Band 5, 2008 „Gemeinsame elterliche Sorge für nichteheliche Kinder“, Band 7, 2013 „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell“.

„Von der Position „Modelle“ auszutauschen, also das Residenzmodell durch das Wechselmodell zu ersetzen, sind wir aufgrund der konfrontativen gesellschaftlichen Diskussion abgerückt“, betont Ulbrich. Band 8 erschien 2022 und trägt den Titel „Trennungsfamilie – Plädoyer für ein entsprechendes Update des Familienrechts“.

Eckpunkte für ein Update des Kindschaftsrechts für Trennungsfamilien

Für ISUV ist die Forderung im Unterhaltsrecht und im Kindschaftsrecht zentral: Beide betreuen – Beide bezahlen. Die konsequente Umsetzung dieses Grundsatzes hat integrierende und Bewusstsein bildende Kraft für die familiale Integration einer „Trennungsfamilie“.

Das Leitbild der Trennungsfamilie setzt die Maxime: Getrennt, aber gemeinsam erziehen, Rückzug – Verdrängung eines Elternteils nach Trennung und Scheidung vermeiden.

Ein Update des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, muss daher die Trennungssituation in den Focus stellen, entscheidend ist die Transformation der „Paarfamilie“ zur „Trennungsfamilie.“ Diesen Transformationsprozess zu coachen und zu einer einvernehmlichen Scheidung zu führen, darin sieht ISUV eine zentrale Aufgabe einer Reform. Im Zentrum des Coachings soll die Kommunikation und das Training von Bindungstoleranz beider Eltern stehen.

Staatliche Stellen und nichtstaatliche Stellen wie beispielsweise ISUV unterstützen insbesondere durch empathische Beratung und Mediation die Transformation zur Trennungsfamilie. Dabei muss es insbesondere darum gehen, das Vertrauen der betroffenen Eltern zu gewinnen und ihr Selbstbewusstsein für eigenverantwortliche Lösungen zu stärken.

Kommt trotz Beratung und Mediation keine Vereinbarung zustande entscheidet das Familiengericht. Betroffene Eltern sind zuvor über juristische Regelungen sachlich und transparent aufzuklären. „Die Eltern kennen die beste Lösung, Gerichte haben immer nur die zweitbeste Lösung“, meint Ulbrich zugespitzt

Die Betreuung der Kinder regeln die Eltern individuell. Gesichtspunkte sind dabei die Berufstätigkeit beider Eltern, Koordination von Arbeits-, Kindergarten- und Schulzeiten, die inhaltlichen Schwerpunkte der Betreuung des jeweiligen Elternteils.

Besonders nichtverheiratete Väter fühlen sich oft berechtigt benachteiligt. ISUV fordert die gemeinsame Sorge der Eltern für ihre außerehelich geborenen Kinder ab Geburt und nach Feststehen der Vaterschaft.

ISUV fordert wirkungsvollere Maßnahmen zur Durchsetzung der gemeinsamen Betreuung. Dies können sein: Pflichtmediation und schließlich Einschränkung des Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Bei Trennung und Scheidung sollte der Grundsatz gelten: Erst wenn sich Eltern trotz Coaching , Mediation nicht einigen konnten, soll das Familiengericht entscheiden.

Mit einer Reform des Familienrechts „muss“ eine Reform des Jugendamtes verbunden sein. Notwendig sind bundesweit einheitliche Leitziele. Die Trennungsfamilie nicht Alleinerziehen muss Regel nachhaltiger lösungsorientierter Beratung des Jugendamtes sein.

„Ausdrücklich bedanken wir uns für die Initiative zur Familienrechtskonferenz, für das nachhaltige Engagement von Frau Katrin Helling-Plahr und der FDP Fraktion für eine Reform des Familienrechts. Die klare Positionierung hebt sich wohltuend ab vom allgemeinen politischen Indifferentismus gegenüber Familienrecht“, stellte Ulbrich abschließend fest.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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