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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Verwundete Soldaten erhalten Anspruch auf Weiterbeschäftigung

Bonn/Berlin (ots)

Gesetzentwurf passierte Bundeskabinett - stellvertretender    
   DBwV-Bundesvorsitzender Wolfgang Schmelzer: Es wird höchste Zeit, 
jetzt muss der Bundestag beschließen!
Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf des 
Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes zugestimmt. Das Gesetz ermöglicht 
künftig den Soldatinnen und Soldaten, die im Einsatz verwundet 
wurden, trotz möglicherweise schwerer Behinderungen eine 
Weiterbeschäftigung beim Bund. Der Deutsche BundeswehrVerband hat das
Gesetz mit angeschoben. "Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist eine
notwendige Ergänzung des Einsatzversorgungsgesetzes, das ebenfalls 
auf Initiative des Deutschen BundeswehrVerbandes vor drei Jahren in 
Kraft trat", erklärte der 1. Stellvertreter des 
DBwV-Bundesvorsitzenden, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer.
"Die Entscheidung im Kabinett war längst überfällig, es ist zuviel
Zeit verstrichen. Wir erwarten jetzt vom Deutschen Bundestag, dass er
nach der Sommerpause das  Gesetz beschließt", sagte Schmelzer. Dem 
DBwV seien die Fälle von mehreren schwer verwundeten Soldaten 
bekannt, die vergebens darauf gehofft hatten. Sie müssten sich jetzt 
auf dem zivilen Arbeitsmarkt nach einem Broterwerb umschauen.
Von den Verbesserungen im Weiterverwendungsgesetz werden 
Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillig längerdienende 
Grundwehrdienstleistende profitieren. Wichtigster Bestandteil des 
Gesetzentwurfs ist der Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Danach 
erhält auch ein Soldat, der sich etwa nur für eine festgelegte Zeit 
zum Dienst verpflichtet hat, die Chance, unbefristet beim Bund 
weiterarbeiten zu dürfen, wenn er in einem sogenannten Einsatzunfall 
mindestens die Hälfte seiner Fähigkeiten zum Broterwerb verloren hat.
Berufssoldaten sind da per Einsatzversorgungsgesetz mit höheren 
Pensionen bereits abgesichert, nun sollen es auch alle anderen 
Soldaten und Angehörigen des Bundes-Zivilpersonals sein, die im 
Auslandseinsatz zu Schaden kommen.
Im Weiterverwendungsgesetz ist eine Schutzzeit vorgesehen, in der 
die Betroffenen Gelegenheit und Hilfe erhalten, wieder soweit zu 
genesen, dass sie arbeiten können. In dieser Phase dürfen sie auch 
nicht entlassen werden.
Schließlich soll das neue Gesetz die Versorgung nochmals erheblich
verbessern, indem die sogenannte einmalige Unfallentschädigung 
künftig schneller gezahlt wird. Diese Zahlung in Höhe von 80.000 Euro
wird fällig, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit wenigstens 50 
Prozent ausmacht und Besserung nicht in Sicht ist. Bisher wurde 
dieses Geld erst nach Ende des Dienstverhältnisses gezahlt, also 
mitunter lange Zeit nach dem Einsatzunfall.

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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