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Deutscher BundeswehrVerband (DBwV)

Neues Besoldungsrecht: BundeswehrVerband, Beamtenbund und ver.di lehnen Kürzungen strikt ab

Berlin (ots)

"Beschäftigung im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften 
   muss attraktiver werden"
Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, für die rund 350.000 
Besoldungsempfänger im öffentlichen Dienst auf Bundesebene das 
Besoldungsrecht zu ändern. Dazu erklären der Deutsche 
BundeswehrVerband (DBwV), der dbb beamtenbund und tarifunion sowie 
die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di:
Die ersten Entwürfe des Ministeriums zeigen, dass noch erheblicher
Handlungsbedarf besteht - speziell auf die Besoldung der Soldatinnen 
und Soldaten bezogen, die immerhin auf Bundesebene mehr als 60 
Prozent aller Besoldungsempfänger ausmachen. Aus diesem Grund haben 
der Deutsche BundeswehrVerband, der dbb beamtenbund und tarifunion 
sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erstmals 
gemeinsame Lösungsansätze entwickelt, die insgesamt die Beschäftigung
im öffentlichen Dienst und in den Streitkräften attraktiver machen 
und die Wettbewerbsfähigkeit der Streitkräfte im Hinblick auf die 
demografische Entwicklung stärken sollen.
Die Empfehlungen, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und 
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung in gleichlautenden 
Schreiben von Oberst Bernhard Gertz (DBwV), Peter Heesen (dbb) und 
Frank Bsirske (ver.di) jetzt übermittelt wurden, beziehen sich auf 
das Gehalt, das im ersten Jahr der Zugehörigkeit im öffentlichen 
Dienst gezahlt wird. Es soll nach Vorstellungen des Innenministers um
durchschnittlich zehn Prozent gegenüber dem derzeitigen Gehalt 
abgesenkt werden. Eine solche Gehaltskürzung wird abgelehnt, da sie 
die Absicht der Attraktivitätssteigerung konterkariert. Vielmehr 
sollte eine neue Besoldungstabelle flexibleres Aufsteigen in den 
Grundgehaltsstufen ermöglichen.
Darüber hinaus geht es um die Verbesserung der leistungsabhängigen
Besoldung. Während im Tarifbereich die Leistungsbezahlung auch 
rentenwirksam ist, hat die Leistungsbesoldung seit ihrer Einführung 
vor mehreren Jahren keinen Einfluss auf die Höhe der Pension. Eine 
weitere Forderung betrifft die Nachversicherung in der gesetzlichen 
Rentenversicherung. So werden Zeitsoldaten und Beamte, die aus dem 
Dienst ausscheiden, in der Rentenversicherung nachversichert. 
Vermutlich ist es wirtschaftlicher, beim Wechsel von einem zum 
anderen Versorgungssystem die jeweils erworbenen Versorgungsansprüche
mitzunehmen.

Pressekontakt:

Wilfried Stolze, Tel.: 030/80470330

Original-Content von: Deutscher BundeswehrVerband (DBwV), übermittelt durch news aktuell

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