Pressemitteilung | Drohne auf Kreuzfahrt? Viele Reedereien sind strenger als Airlines
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Das Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp zeigt, welche Drohnenregeln bei den größten Kreuzfahrtreedereien gelten und worauf Reisende vor der Buchung achten sollten.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung des Fach- und Verbraucherportals Drohnen-Camp.
Ein kurzes Statement oder Interview mit dem Gründer von Drohnen-Camp, Francis Markert, ist auf Wunsch ebenfalls möglich. Darüber hinaus stellen wir bei Bedarf gerne weiteres Pressematerial sowie Drohnenaufnahmen zur Verfügung.
-Pressemitteilung-
Drohne auf Kreuzfahrt? Viele Reedereien sind strenger als Airlines
- Kreuzfahrten boomen – Drohnen im Reisegepäck
- Regeln unterscheiden sich je nach Reederei erheblich
- Viele Einschränkungen überraschen Reisende erst kurz vor Reisebeginn
Leipzig, 13. Juli 2026. Wer seine Drohne mit auf Kreuzfahrt nehmen möchte, sollte sich über die Vorgaben der jeweiligen Reederei informieren. Denn während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere zwar die Mitnahme, schränken deren Nutzung jedoch erheblich ein.
Der Boom der Kreuzfahrtbranche hält an. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) starteten 2025 rund 1,51 Millionen Reisende von deutschen Häfen zu einer Hochseekreuzfahrt. Weltweit waren es im selben Zeitraum nach Angaben der Cruise Lines International Association (CLIA) rund 37,7 Millionen Kreuzfahrtpassagiere.
Immer mehr Urlauber nehmen hochwertige Technik mit auf Reisen – darunter auch kompakte Reisedrohnen. Doch genau hier erwartet viele Kreuzfahrtgäste eine Überraschung: Ob Drohnen überhaupt mitgeführt oder während der Reise genutzt werden dürfen, hängt maßgeblich von der jeweiligen Reederei ab. Viele Reisende erfahren davon erst kurz vor Reisebeginn oder sogar erst an Bord.
Von komplett verboten bis eingeschränkt erlaubt
Die Analyse zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Reedereien. Während einige Anbieter Drohnen grundsätzlich verbieten, erlauben andere zumindest die Mitnahme – allerdings häufig mit strengen Einschränkungen bei der Nutzung.
Überraschend große Unterschiede
- AIDA Cruises: Drohnen grundsätzlich nicht gestattet
- Mein Schiff (TUI Cruises): Drohnen nicht gestattet
- Norwegian Cruise Line: Drohnen als verbotene Gegenstände eingestuft
- MSC Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung stark eingeschränkt
- Costa Cruises: Mitnahme erlaubt, Nutzung an Bord verboten
- Royal Caribbean: Mitnahme erlaubt, Nutzung nur außerhalb des Schiffs und unter bestimmten Voraussetzungen
„Viele Urlauber vergleichen Kabinen, Ausflüge oder Getränkepakete bis ins Detail. Dass die Drohnenregeln bereits zwischen den einzelnen Reedereien erheblich variieren, wissen dagegen die wenigsten. Genau das führt häufig erst kurz vor Reisebeginn oder sogar an Bord zu unangenehmen Überraschungen.“
Überraschung kommt oft erst kurz vor Reisebeginn
Nach Einschätzung von Drohnen-Camp gehen viele Reisende davon aus, dass für Drohnen auf Kreuzfahrten ähnliche Regelungen gelten wie bei Flugreisen. Tatsächlich gelten jedoch zusätzliche Vorgaben der jeweiligen Reederei. Hinzu kommen nationale Luftfahrtgesetze, lokale Drohnenregelungen sowie Einschränkungen in Hafenanlagen, Naturschutzgebieten oder Sehenswürdigkeiten. Selbst wenn eine Drohne an Bord erlaubt ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie während der Reise problemlos eingesetzt werden kann.
Große Erwartungen – klare Einschränkungen
Gerade moderne Reisedrohnen versprechen spektakuläre Aufnahmen von Küstenlandschaften, Fjorden oder Inselwelten. Auf einer Kreuzfahrt treffen jedoch häufig mehrere Regelwerke aufeinander: Neben den Bestimmungen der angelaufenen Länder spielen auch die Vorgaben der Reederei eine entscheidende Rolle.
Drohnen-Camp empfiehlt Reisenden deshalb, die Bestimmungen der jeweiligen Reederei bereits vor Reisebeginn zu prüfen. Eine aktuelle Übersicht zu Drohnen auf Kreuzfahrten sowie weiterführende Informationen zu den Bestimmungen großer Kreuzfahrtanbieter stellt das Portal unter https://drohnen-camp.de/kreuzfahrt zur Verfügung. Ergänzend fasst eine Infografik die wichtigsten Regelungen der größten Kreuzfahrtanbieter auf einen Blick zusammen.
Pressekontakt
Tahssin Asfour / Tel.: +49 30 41763909 / E-Mail: asfour@pr-bote.de
Quellen:
Statistisches Bundesamt (Destatis): Zahl der Woche 21/2026 – Kreuzfahrtpassagiere in deutschen Häfen
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2026/PD26_21_p002.html
Cruise Lines International Association (CLIA): State of the Cruise Industry Report 2025
https://cruising.org/resources/state-cruise-industry-report-2025
Cruise Lines International Association (CLIA): 2025 Global Source Passenger Market Report
https://cruising.org/resources/2025-global-source-passenger-market-report
Reedereien-Websites (FAQ, Bordordnungen und Sicherheitsrichtlinien), Stand: Mai 2025
Über Drohnen-Camp: Als eines der führenden Fach- und Verbraucherportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind die Autoren des Fachbuchs „Drohnen — die große Fotoschule", erschienen beim Rheinwerk Verlag. Markert ist zudem ein vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Prüfer für Fernpilotenzeugnisse (A2, STS).

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