Presseinformation | Drohne im Sommerurlaub: Wer Akkus falsch einpackt, riskiert hunderte Euro Verlust
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Urlaub mit Drohne? Diese Akku-Regeln sollten Reisende vor dem Abflug kennen – sonst drohen Beschlagnahmung und teure Verluste am Flughafen.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung des Verbraucherportals Drohnen-Camp.
Ein kurzes Statement oder Interview mit dem Gründer von Drohnen-Camp, Francis Markert, ist auf Wunsch ebenfalls möglich. Darüber hinaus stellen wir bei Bedarf gerne weiteres Pressematerial sowie Drohnenaufnahmen zur Verfügung.
-Pressemitteilung-
Drohne im Sommerurlaub: Wer Akkus falsch einpackt, riskiert hunderte Euro Verlust
Airlines verbieten Ersatzakkus im Koffer — wer das erst am Flughafen erfährt, zahlt teuer
Leipzig, 09. Juni 2026. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitnehmen — das klappt in den meisten Fällen problemlos. Doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), die in den meisten Drohnen eingesetzt werden, im Koffer verstaut, macht den teuersten Fehler der Reise: Ersatzakkus im Aufgabegepäck sind bei allen Airlines weltweit verboten. Sie werden an der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer entnommen — und nicht zurückgegeben. Wer drei Akkus à 199 Euro im Koffer hat, verliert fast 600 Euro, noch vor dem Abflug.
Das Problem liegt selten im Fliegen mit der Drohne — sondern im Transport. Denn für LiPo-Akkus gelten im Luftverkehr besondere Gefahrgut-Vorschriften, die viele Reisende nicht kennen.
„Drohnenpiloten bereiten Auslandsreisen in der Regel sorgfältig vor — sie recherchieren Luftraumregeln, Genehmigungspflichten und Verbotszonen im Reiseland. Was dabei gelegentlich untergeht, sind die Transportvorschriften für den Flug dorthin. Wer sich erst am Flughafen informiert, hat im schlechtesten Fall schon verloren", erklärt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp, Drohnenfluglehrer und Co-Autor des Buches „Drohnen — die große Fotoschule“.
Was beim Transport gilt — Akkus und Drohne
LiPo-Akkus sind Gefahrgut: Sie können bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen brandgefährlich werden. Deshalb gilt weltweit: Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck. Denn im Ernstfall kann die Crew hier schnell reagieren und eine Katastrophe verhindern. Das Fluggerät selbst darf je nach Größe ins Handgepäck oder ins Aufgabegepäck. Manche Airlines — darunter Emirates — verlangen ausdrücklich, dass die Drohne aufgegeben wird. Die Akkus müssen trotzdem ins Handgepäck. Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Richtlinien der Airlines wird von Drohnen-Camp zur Verfügung gestellt: https://drohnen-camp.de/drohnen-lipo-akku-im-flugzeug/
Folgende Grundregeln gelten unabhängig von der Airline:
- Ersatzakkus ausschließlich ins Handgepäck — Aufgabegepäck ist weltweit verboten
- Akku-Kontakte gegen Kurzschlüsse sichern (z. B. mit Abdeckkappen oder Klebeband)
- Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht transportieren
- Akkus auf etwa 50 % Ladestand entladen (chemisch stabilster Zustand)
- Feuerfeste Schutzhüllen, sogenannte LiPo-Safe-Bags, verwenden (empfohlen)
IATA-Richtlinie und Airline-Vorgaben
Grundlage für die meisten Airline-Regeln ist die internationale IATA-Richtlinie für Lithium-Batterien:
- Unter 100 Wh: bis zu 20 Akkus im Handgepäck erlaubt
- 100 bis 160 Wh: maximal 2 Akkus, teils mit Voranmeldung
- Über 160 Wh: nur als Gefahrgutfracht — im Passagierflugzeug nicht erlaubt
Die meisten Consumer-Drohnen liegen weit unter 100 Wh — ein Akku der beliebten DJI Mini 5 Pro auf rund 20 Wh. Wer die eigene Drohne prüfen möchte: Wh = mAh ÷ 1.000 × Volt. Die Angaben stehen auf dem Akku-Label.
Viele Airlines folgen der IATA-Richtlinie, manche setzen engere Grenzen. Während manche Airlines die Anzahl der Akkus begrenzen, sorgen bei anderen Fluggesellschaften strenge Handgepäcksregeln für Probleme.
Akkus verschwinden unbemerkt
An den meisten internationalen Flughäfen werden Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus sind längst kein Aufreger mehr. Dabei gehören Sprengstofftests mittlerweile zur Routine. Die eigentliche Gefahr lauert woanders.
Denn Akkus, die im Koffer landen, werden beim Verladen aus dem Gepäck entnommen. Das passiert im Hintergrund, ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabe. Wann genau, bekommt niemand mit. Dass etwas fehlt, fällt in der Regel erst beim Auspacken im Hotel auf — zu einem Zeitpunkt, an dem nichts mehr zu machen ist. Wer drei Ersatzakkus à 199 Euro im Koffer hatte, verliert fast 600 Euro, ohne es zu merken.
„Das ist keine Einzelfallentscheidung, sondern gelebte Praxis an Flughäfen weltweit. Ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabemöglichkeit. Was entnommen wird, ist weg", so Markert.
Weitere Informationen
Akku-Regeln und Airline-Übersicht: https://drohnen-camp.de/drohnen-lipo-akku-im-flugzeug/
Drohnenregeln nach Land: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/
Pressekontakt: Tahssin Asfour | info@pr-bote.de">info@pr-bote.de | 030 417 639 09
Über Drohnen-Camp
Als eines der führenden Fach- und Verbraucherportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind die Autoren des Fachbuchs „Drohnen — die große Fotoschule", erschienen
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