Presseinformation | Drohnen zu Weihnachten: Nur wenige sind wirklich für Kinder geeignet
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Fast die Hälfte der als ‚Kinder-Drohnen‘ beworbenen Modelle ist rechtlich gar nicht für Kinder geeignet. Eine Auswertung von 55 Amazon-Produkten zeigt: Nur ein einziges darf laut Hersteller draußen geflogen werden. Die Analyse des Fach- und Verbraucherportals Drohnen-Camp erklärt, worauf Eltern jetzt achten müssen.
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung von Drohnen-Camp, einem der führenden Verbraucher- und Fachportale für Drohnenpiloten in Deutschland.
Ein kurzes Statement oder Interview mit dem Gründer von Drohnen-Camp, Francis Markert, ist auf Wunsch ebenfalls möglich.
Zusätzlich stellen wir Ihnen die Infografik auch als kompakten Slider zur Verfügung. Die einzelnen Slides können Sie ganz einfach hier aus unserer Drohnen-Camp-Cloud herunterladen.
-Pressemitteilung-
Drohnen zu Weihnachten: Nur wenige sind wirklich für Kinder geeignet
- Amazon-Analyse zeigt: Rund 45 % der „Kinder-Drohnen“ sind rechtlich nicht für Kinder geeignet
- Nur ein einziges der 55 meistgezeigten Amazon-Produkte darf laut Herstellerangaben draußen geflogen werden
Leipzig, 25. November 2025. Drohnen gehören auch dieses Weihnachten wieder zu den beliebtesten Technikgeschenken für Kinder. Gerade im Weihnachtsgeschäft greifen viele Eltern zu vermeintlichen Einsteigermodellen, die bunt beworben werden – aber oft nicht das halten, was der Name verspricht. Online-Shops werben mit Begriffen wie „Kinder-Drohne“, „Toy Drone“ oder „Mini Drone Kids“ – oft bunt inszeniert, mit Weihnachtsrabatten und Versprechen von Spaß und Lernfaktor. Doch was nach idealem Geschenk für draußen klingt, ist rechtlich häufig gar kein Spielzeug und damit problematisch. Viele der angepriesenen Modelle dürfen Kinder weder selbstständig noch im Freien fliegen.
Das Ratgeber- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de warnt deshalb vor irreführenden Produktbezeichnungen und zeigt anhand einer aktuellen Marktanalyse, worauf Eltern bei der Geschenk-Auswahl achten sollten.
Warum viele vermeintliche Spielzeug-Drohnen gar keine sind
Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, entscheidet nicht das Design, nicht der Preis und auch nicht der Shop-Titel. Ausschlaggebend sind die Angaben des Herstellers, von denen sich die Einhaltung gängiger Produktionsstandards ableiten lässt. Fehlt die deutliche Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, muss davon ausgegangen werden, dass diese Produkte nicht den gängigen Sicherheitsstandards für Kinderspielzeug entsprechen. In solchen Fällen handelt es sich nicht um ein Spielzeug, sondern um eine reguläre Drohne – und die darf erst ab 16 Jahren selbstständig unter freiem Himmel geflogen werden. Für jüngere Kinder ist in diesem Fall eine qualifizierte Aufsichtsperson vorgeschrieben, die das Mindestalter bereits erreicht hat.
„Viele Eltern schenken eine vermeintliche Kinder-Drohne und erfahren erst später, dass ihr Kind sie gar nicht allein fliegen darf. Der Begriff ‚Kinder-Drohne‘ ist gesetzlich nicht definiert“, erklärt Francis Markert, Drohnenausbilder und Mitgründer von Drohnen-Camp.de. „Viele Geräte sehen aus wie Spielzeug, sind aber rechtlich vollwertige Drohnen. Jedes Jahr führt das zu enttäuschten Kindern und verunsicherten Eltern.“
Woran Eltern echte Spielzeugdrohnen erkennen
Eine Drohne gilt nur dann als Spielzeug, wenn der Hersteller sie ausdrücklich für Kinder unter 14 Jahren freigibt. Typische Merkmale sind:
- sehr geringes Gewicht (oft unter 100 g),
- vollständiger Propellerschutz und geringe Leistung für sicheres Indoor-Fliegen,
- CE-Kennzeichnung, die bestätigt, dass der Hersteller die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erklärt.,
- meist keine Kamera oder nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.
Wichtig zu wissen: Bereits einfache Kameras können die Drohne je nach Modell registrierungspflichtig machen. Zusätzlich sind Drohnenflüge unter freiem Himmel versicherungspflichtig, wobei die Privathaftpflicht i.d.R. keinen ausreichenden Schutz bietet.
Wie Familien Fehlkäufe vermeiden
Um Missverständnisse und Bußgelder zu vermeiden, sollten Eltern vor dem Kauf prüfen:
- Altersfreigabe des Herstellers
- Kamera ja/nein – entscheidend für Registrierung
- Einsatzort: Indoor vs. Outdoor – unterschiedliche Regeln
- Versicherung – deckt die Privathaftpflicht Drohnen ab?
- Gewicht & Geschwindigkeit – klare Hinweise auf das Risikoprofil
Drohnen-Camp rät Eltern zudem, insbesondere No-Name-Angebote mit unscharfen Altersangaben kritisch zu prüfen. „Eine Drohne ist ein tolles Geschenk, aber nur, wenn sie wirklich zu den Kindern passt“, sagt Markert. „Mit ein paar einfachen Checks lässt sich leicht feststellen, ob das Wunschmodell bedenkenlos unter dem Weihnachtsbaum liegen kann.“
Amazon-Analyse zeigt: Fast jedes zweite Produkt ist für Kinder ungeeignet
Wie häufig Eltern in die Irre geführt werden, zeigt eine aktuelle Analyse von Drohnen-Camp. Die Experten haben die Ergebnisse für den Suchbegriff „Spielzeug Drohne“ auf Amazon ausgewertet. Dabei wurden 55 verschiedene Produkte von 32 Herstellern analysiert. Damit deckt die Analyse den Großteil der Suchergebnisse ab, die Eltern typischerweise im Weihnachtsgeschäft angezeigt bekommen. Grundlage der Bewertung war nicht die oft manipulierte Altersangabe in Titel oder Beschreibungstext, sondern die Alterskennzeichnung auf der Verpackung.
Die Ergebnisse sind alarmierend:
- Nur 30 von 55 Produkten sind laut Hersteller überhaupt für Kinder geeignet. → 45 % der Angebote werden als „Kinder-Drohne“ beworben, erfüllen die Kriterien aber nicht.
- Nur ein einziges Produkt ist für Kinder unter freiem Himmel zugelassen. → 98 % aller Angebote dürfen Kinder nicht draußen fliegen.
- 24 Produkte dürfen Kinder lediglich in Innenräumen nutzen. → Viele Eltern verschenken Geräte, die den Erwartungen der Familien nicht gerecht werden.
„Unsere Analyse zeigt: Fast die Hälfte aller angeblichen ‚Kinder-Drohnen‘ auf Amazon ist rechtlich gar nicht für Kinder geeignet. Und nur ein einziges Modell darf überhaupt draußen geflogen werden“, erklärt Markert. „Viele Eltern glauben, sie kaufen ein Outdoor-Spielzeug – tatsächlich dürfen die meisten Modelle im Freien nur unter Aufsicht oder gar nicht genutzt werden.“
Fazit: Freude schenken – aber informiert
Eine Drohne kann ein großartiges Weihnachtsgeschenk sein – spannend, kreativ und technisch lehrreich. Entscheidend ist jedoch, dass Eltern beim Kauf auf wenige, aber zentrale Angaben achten: Altersfreigabe, Kamera und gewünschter Einsatzort. Mit der richtigen Auswahl fliegen Kinder sicher, legal und ohne böse Überraschungen.
Weitere Informationen und eine übersichtliche Infografik stehen bereit unter:
https://drohnen-camp.de/spielzeug-drohnen-fuer-kinder/
Pressekontakt: Tahssin Asfour | info@pr-bote.de | 030 417 639 09
Über Drohnen-Camp
Als eines der führenden Fach- und Verbraucherportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind zudem Autoren des Fachbuchs „Drohnen – Die große Fotoschule“, das beim Rheinwerk Verlag oder direkt auf Drohnen-Camp erhältlich ist.