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Presseinformation | Sommerurlaub mit der Drohne: EU-Länderübersicht und rechtliche Stolperfallen

Presseinformation | Sommerurlaub mit der Drohne: EU-Länderübersicht und rechtliche Stolperfallen
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Drohnen im Urlaub: Wo erlaubt, wo verboten?

Drohnen-Camp.de gibt einen kompakten Überblick zu Regeln, Pflichten und Fallstricken in Europas beliebtesten Urlaubsländern. Infografik und Pressematerial zur redaktionellen Verwendung anbei.

Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Pressemitteilung von Drohnen-Camp, einem der führenden Verbraucher- und Fachportale für Drohnenpiloten in Deutschland.

Ein kurzes Statement oder Interview mit dem Gründer von Drohnen-Camp, Francis Markert, ist auf Wunsch ebenfalls möglich.

-Pressemitteilung-

Sommerurlaub mit der Drohne: EU-Länderübersicht und rechtliche Stolperfallen

Was Drohnenpiloten in Europas Reiseländern beachten sollten

Leipzig, 26. August 2025. Die Feriensaison neigt sich dem Ende zu, doch viele Reisende starten jetzt in ihren Spätsommerurlaub. Gerade in dieser ruhigeren Zeit greifen viele erstmals zur Drohne – sei es für eindrucksvolle Urlaubsfotos oder einfach zum Ausprobieren. Doch auch im EU-Ausland gelten oft strenge oder unklare Regeln.

Drohnen-Camp.de, eines der führenden Fach- und Verbraucherportale, hat deshalb eine aktuelle EU-Länder-Übersicht veröffentlicht. Die begleitende Infografik fasst die wichtigsten Länderregelungen kompakt zusammen. Ergänzend gibt es aktuelle Informationen zu Registrierung, Genehmigungen und Versicherungspflichten.

Auch nach Ende der Hauptsaison bleibt das Thema für Späturlauber, Individualreisende und Reiseländer-Checks relevant.

Einheitliche Regeln – oder doch nicht?

Grundsätzlich müssen sich Drohnenpiloten in ihrem Heimatland registrieren und erhalten dabei eine UAS-Betreibernummer (e-ID). Diese gilt innerhalb der EU. Doch einige Länder haben darüber hinausgehende Vorgaben, die vielen Urlaubern nicht bekannt sind.

Frankreich: Zwei Registrierungen erforderlich

Bei der Registrierungspflicht gibt es einen Abweichler in der europäischen Staatengemeinschaft: In Frankreich ist neben der e-ID für bestimmte Drohnen zusätzlich eine Geräteregistrierung vorgeschrieben. Betroffen sind alle Modelle mit entsprechenden Funksendern oder einem Gewicht über 799 Gramm.

Italien: Viel Freiheit, wenig Bürokratie

Eines der unkompliziertesten mediterranen Urlaubsziele ist Italien. Neben den europäischen Regeln gibt es dort vergleichsweise wenig Einschränkungen. Wichtig sind vor allem Abstände zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen. Ansonsten lässt sich die Drohne recht frei nutzen, um Urlaubserinnerungen zu verewigen.

Portugal: Genehmigungspflicht bei Kameras

In Portugal darf man zwar ohne weitere Auflagen eine Drohne fliegen. Sobald das Gerät aber mit einer Kamera ausgestattet ist, muss für jeden Flug vorab eine Genehmigung eingeholt werden – sowohl auf dem Festland als auch auf beliebten Urlaubsinseln wie Madeira oder den Azoren. Zuständig sind regionale Behörden.

Spanien: Viele Strände gelten rechtlich als Stadtgebiet

In Spanien gelten für Drohnenflüge in städtischen Gebieten besonders strenge Regeln. Wer dort eine Drohne in die Luft bringen möchte, muss sich vorher beim spanischen Innenministerium melden. Was in großen Metropolen nachvollziehbar sein mag, sorgt an anderen Stellen für Unverständnis. Denn nicht nur Stadtzentren fallen unter den Begriff der „städtischen Umgebung“. Selbst Erholungsgebiete wie Strände mit geringer Bebauung müssen als ein solches Gebiet angesehen werden.

Türkei: Hürden für ausländische Nutzer

Ausländern wird es in der Türkei schwer gemacht, eine Drohne legal einzusetzen. Zwar entfällt die Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht unter 500 Gramm. Jedoch müssen Drohnenflüge 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle beantragt werden. Bekommt man seinen Drohnenflug bewilligt, muss man während des Drohnenfluges von einem lizenzierten türkischen Drohnenpiloten begleitet werden. Damit ist der Aufwand für ein paar Urlaubsaufnahmen schlicht zu hoch.

Anders sieht es hingegen aus, wenn man die türkische Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Fall lassen sich leichtere Drohnen recht unkompliziert betreiben.

Griechenland: Genehmigung bei Flughafen-Nähe

Die Besonderheit Griechenlands besteht darin, dass es viele kleine Inseln gibt, auf denen sich Flugplätze befinden. Wie überall gelten rund um diese Flughäfen verbindliche Sicherheitsabstände. Gerade auf kleineren Inseln liegen große Teile der Touristenregionen innerhalb dieser Zonen. Wer dort mit einer Drohne fliegen möchte, benötigt eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde. Diese lässt sich in der Regel jedoch unkompliziert beantragen.

Großbritannien: Keine Anerkennung europäischer Qualifikationen

Durch den Brexit gelten in Großbritannien vollkommen eigene Regeln. Zwar erinnern die britischen Bestimmungen stark an die europäischen Verordnungen. Jedoch werden weder in Europa erfolgte Registrierungen noch erworbene Qualifikationen anerkannt. Wer also in England, Schottland oder Wales mit einer Drohne abheben möchte, muss sich vor Ort um die Registrierung kümmern.

Schweden: Freigabe für Luftaufnahmen erforderlich

Zwar ist der Drohnenflug auf schwedischem Territorium ziemlich entspannt. Dafür muss man sich etwas anstrengen, wenn man seine aus der Luft angefertigten Aufnahmen veröffentlichen will. Denn Luftaufnahmen müssen vor einer Veröffentlichung in Schweden von der Landesvermessungsbehörde freigegeben werden. Die Erlaubnis (Spridningstillstånd) wird kostenlos innerhalb von 65 Tagen erteilt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen ein Spridningstillstånd nicht beantragt werden muss.

Malta: Zusätzliche Registrierung nötig

Der Himmel über Malta liegt zu großen Teilen in einer Kontrollzone, also im Einzugsgebiet des Flughafens, in dem besondere Regeln in der Luftfahrt gelten. Aus diesem Grund verlangt die Maltesische Luftfahrtbehörde von allen Touristen eine Registrierung im Land. Wer bereits in seinem Heimatland als UAS-Betreiber registriert ist, kann für 10 Euro eine Registrierung erhalten, die drei Monate lang gültig ist.

Tipps für einen entspannten Urlaub mit der Drohne

Jedes Land hat seine eigenen Besonderheiten. Dennoch gibt es ein paar allgemeine Tipps, die man als Drohnenpilot auf Reisen berücksichtigen sollte:

  1. Privatsphäre beachten: Menschenleere Strände am frühen Morgen eignen sich besser als volle Buchten zur Aufnahme.
  2. Richtiger Transport im Flugzeug: Ersatzakkus von Drohnen müssen stets im Handgepäck mitgeführt werden. Die Vorgaben der Airline sind zu berücksichtigen.
  3. Regeln des Landes kennen: Vor der Reise die Bestimmungen des Ziellandes prüfen – auch für kurze Flüge.
  4. Keine Menschenansammlungen überfliegen: Volle Strände müssen als Menschenansammlungen angesehen werden, über denen nach EU-Recht ein Flugverbot für Drohnen besteht.
  5. Drohnenversicherung prüfen: Gültigkeit der eigenen Versicherung prüfen und Nachweis mitführen.

Fazit: Vorbereitung schützt vor Ärger

Trotz EU-Verordnung gibt es in der Praxis zahlreiche Sonderregelungen. Wer sich nicht informiert, riskiert Bußgelder oder Beschlagnahmung. Besonders außerhalb Europas, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, sind Drohnenflüge manchmal gänzlich verboten.

Detaillierte Länderübersichten, Checklisten und Tipps stellt das Portal Drohnen-Camp auf einer laufend gepflegten Übersichtsseite zur Verfügung: https://drohnen-camp.de/drohne-im-urlaub

Pressekontakt: Tahssin Asfour | info@pr-bote.de | 030 417 639 09

Über Drohnen-Camp: Als eines der führenden Fachportale für Drohnenpiloten in Deutschland bietet Drohnen-Camp seit 2020 praxisnahe Schulungen (online und vor Ort), interaktive Karten zu Flugverbotszonen, Fachartikel, Video-Anleitungen sowie umfassende Informationen zu Versicherungs- und Rechtsfragen. Gegründet wurde das Portal von Sabrina Herrmann und Francis Markert, die seit mehr als zehn Jahren Drohnenpiloten fachlich begleiten. Sie sind zudem Autoren des Fachbuchs „Drohnen – Die große Fotoschule“, das beim Rheinwerk Verlag oder direkt auf Drohnen-Camp erhältlich ist.