Alle Storys
Folgen
Keine Story von Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V. mehr verpassen.

Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.

HOAI: Freie Berufe gegen Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme durch EuGH

HOAI: Freie Berufe gegen Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme durch EuGH
  • Bild-Infos
  • Download

Düsseldorf (ots)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wird in naher Zukunft über die Rechtmäßigkeit der preisrechtlich verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) urteilen. Sollten die Richter sich dem Plädoyer des Generalanwalts beim EuGH Szpunar anschließen und die Mindest- und Höchstsätze für nicht vereinbar mit EU-Recht erklären, ist nicht auszuschließen, dass dies Folgen für weitere Gebühren- und Honorarordnungen anderer Freier Berufe nach sich zieht.

Bernd Zimmer, Vorsitzender des Verbandes Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V. (VFB NW): "Ein etwaiges negatives Urteil könnte einen weitreichenden Eingriff in unser System der Freien Berufe in Deutschland bedeuten. Wir werden uns weiter gegen eine grundsätzliche Aushöhlung der deutschen Gebührensysteme für die Freien Berufe wenden."

Der Generalanwalt beim EuGH hat in seinen Schlussanträgen verbindliche Mindest- und Höchstsätze im deutschen Honorarsystem für Architekten und Ingenieure als EU-rechtswidrig eingestuft. Aus seiner Sicht behindern die Mindest-und Höchstsätze der HOAI in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Architekten und Ingenieuren nicht die Möglichkeit gäbe, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren. Der EuGH wird in naher Zukunft ein Urteil sprechen.

Bernd Zimmer: "Das deutsche Honorarsystem bedeutet einen zulässigen Ausschluss von Niedrigpreisanbietern mit hohem Konkursrisiko. Wir wollen kein Preisdumping in der Planungsbranche zum Nachteil für Sicherheit und Qualität des Bauens in Deutschland. Die HOAI ist seit Jahrzehnten für alle Beteiligten beim Bau ein verlässlicher Rahmen, der die Qualität in zunehmend komplexen Planungsprozessen sichert, Rechtssicherheit für öffentliche und private Bauherren gibt und dem Verbraucherschutz dient. Er ist Gerüst für das Planen und Bauen in Deutschland.

Ich erwarte von der Landesregierung NRW, sich weiterhin nachdrücklich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass Schaden für die Freien Berufe durch eine weitgehende Aufweichung der HOAI abgewendet wird. Auch andere Gebührenordnungen in Deutschland dürfen nicht in vorauseilendem Gehorsam aufgegeben werden. Wir brauchen stabile Honorarbedingungen um ein hochwertiges Wirken der Freien Berufe zum Schutz der Bürger zu erhalten. Preisdumping wird zur Zunahme von Konkursen führen und das Angebot in der Fläche verringern. Was dies bei abgebrochenen Bauleistungen bedeutet, kennt der eine oder andere bestimmt aus eigener Erfahrung."

Die Freien Berufe in NRW: Kennzahlen und Verbandsprofil:

In NRW gibt es 272.500 selbstständige Freiberufler. Das entspricht einem Drittel aller Unternehmen in NRW. Insgesamt beschäftigen sie in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 804.179 Erwerbstätige. Darunter fallen 698.409 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 42.670 Auszubildende und 63.100 mitarbeitende, nicht-sozialversicherungspflichtige Familienangehörige. Der VFB NW vertritt als Dachorganisation 35 Kammern und Verbände der Freien Berufe in NRW, darunter Apotheker, Ärzte, Grafik-Designer, Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Restauratoren, Steuerberater, Tierärzte, Tonkünstler, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.

Pressekontakt:

André Busshuven
Verband Freier Berufe
im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
Tersteegenstr. 9
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 4361799-0
Mobil: 0176 64940456
Telefax: 0211 4361799-19
E-Mail: a.busshuven@vfb-nw.de
Homepage: www.vfb-nw.de

Original-Content von: Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.
Weitere Storys: Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.