Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Was bedeutet die Riester-Reform für bestehende Verträge?
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Was bedeutet die Riester-Reform für bestehende Verträge?
Drinbleiben, kündigen oder wechseln - die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps
Die neue Riester-Welt startet 2027. „Dann ist der Weg frei für eine einfachere, kostengünstigere und renditestärkere private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung“, sagt Thomas Hentschel, Finanzexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Viele Riester-Sparer:innen fragen sich jetzt, was die Reform für ihre laufenden Verträge bedeutet. Klar ist: Für bestehende Riesterverträge gibt es Bestandsschutz. Verbraucher:innen können aber auch ab 2027 mit ihrem angesparten Kapital in das neue System wechseln. Anbieter raten schon zur Kündigung oder bieten Termine für den Herbst zum Neuabschluss oder Wechsel an. Was also tun? Finanzexperte Thomas Hentschel erklärt die Optionen.
Wie schnell muss man reagieren?
Aktuell besteht kein Handlungsbedarf. Niemand muss noch dieses Jahr eine Entscheidung treffen. Sinnvoll ist aber, in aller Ruhe den eigenen Riester-Vertrag zu prüfen. Was ist das für ein Vertrag – private Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparvertrag? Wie lange läuft er noch? Wie hoch ist die Förderung? Dann gibt es mehrere Optionen.
Vertrag weiterführen?
In der Regel dürfte es sich nicht lohnen, alte Riester-Verträge weiterzuführen, weil diese meist teuer und renditeschwach sind. Das gilt vor allem für Verträge in Form einer privaten Rentenversicherung. Das liegt auch an der Garantie, dass 100 Prozent der Beiträge plus die Zulagen am Ende der Laufzeit zur Verfügung stehen müssen. Bei der Verrentung sind die Auszahlungen meist relativ niedrig, weil die Versicherer mit langen Lebenserwartungen kalkulieren und hohe Sicherheitspuffer einbauen. Ausnahme: Für Menschen mit mehreren Kindern und/oder niedrigem Einkommen kann sich eine Weiterführung von Riester-Verträgen egal welcher Art lohnen. Ein Beispiel: Aktuell bekommt eine Geringverdienerin mit drei Kindern pro Jahr insgesamt 1.075 Euro Zulagen, wenn sie einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro spart. In der neuen Fördersystematik müsste sie mindestens 120 Euro pro Jahr sparen. Aber auch dann lägen die Förderungen insgesamt nur bei 420 Euro. Man muss also genau rechnen.
Vertrag wechseln?
Ein Wechsel kann sich zum Beispiel bei einem Riester-Vertrag in Form eines Fondssparplans lohnen. Denn hier sorgt bisher die Beitragsgarantie dafür, dass der Anbieter gar nicht in größerem Maße in Aktien investieren kann, sondern einen hohen Anteil sicherer Anlagen mit niedriger Verzinsung halten muss. Wer in diesem Fall höhere Renditechancen mit Aktien nutzen möchte, kann in ein neues Riester-Altersvorsorgedepot wechseln. Da es dort keine Garantiepflicht mehr gibt, kann man auf Wunsch bis zu 100 Prozent in Aktien-ETF investieren. Es ist allerdings ratsam, hierfür abzuwarten, welche Produkte es geben wird. Hilfreich sind dann unabhängige Vergleiche etwa von der Stiftung Warentest.
Wer mit seinem angesparten Guthaben ab 2027 in einen neuen Riester-Vertrag wechselt, muss maximal 150 Euro Wechselkosten bezahlen. Das müssen Sparer:innen berücksichtigen, die nur noch ein paar Jahre bis zum Ruhestand haben. Ein Wechsel lohnt sich eher für jüngere Sparer mit längerem Anlagehorizont.
Vertrag kündigen?
Wenn man den Riestervertrag nicht weiterführen möchten, ist die Kündigung die schlechteste Möglichkeit. Denn dann müssen alle Förderungen zurückgezahlt werden. Besser ist es, den Vertrag beitragsfrei stellen und bis zum Ende der Laufzeit ruhen zu lassen und sich nach einem neuen, besseren Riester-Angebot umzusehen. Auch wenn der alte Vertrag heute im Minus sein sollte, greift dann zum Rentenbeginn die Garantie, dass 100 Prozent der eingezahlten Beiträge plus Zulagen ausgezahlt werden müssen.
Genau hinschauen statt vorschnell handeln
Der Umstieg aus einem alten Riestervertrag in die neue Produktwelt bietet Chancen, vor allem durch renditestärkere Anlagemöglichkeiten ohne Garantien und mehr Flexibilität bei der Auszahlung. Denn künftig ist keine Verrentung bis ans Lebensende mehr vorgeschrieben. Es können auch Auszahlpläne bis zum 85. Lebensjahr gewählt werden. Zudem wird es erstmals ein kostengünstiges staatlich organisiertes Standardprodukt geben für Menschen, die einfach und ohne großen Informationsaufwand eine geförderte private Altersvorsorge abschließen möchten. Entscheidend ist, ob der persönliche Bedarf und die eigenen Präferenzen zu den neuen Produkten passen. Da es die Produkte ebenso wie Vergleiche und Bewertungen dazu noch nicht gibt, lässt sich das heute noch nicht klar beantworten. Wenn zum Ende des Jahres die neuen Riester-Angebote auf den Markt kommen, hilft eine unabhängige Beratung der Verbraucherzentrale NRW.
Weiterführende Informationen:
- Mehr zur Geldanlage und Altersvorsorge gibt es hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/43767
- Mehr zu Fallstricken bei der privaten Rentenversicherung zur Altersvorsorge unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/node/13896
- Persönliche Beratung (kostenpflichtig): www.verbraucherzentrale.nrw/node/1310
- Ratgeber Altersvorsorge - die besten Strategien für die finanzielle Absicherung: https://shop.verbraucherzentrale.de/themen/altersvorsorge-rente/altersvorsorge
- Ratgeber zu ETF als Geldanlage und Altersvorsorge: https://shop.verbraucherzentrale.de/themen/altersvorsorge-rente/etf-als-geldanlage-und-altersvorsorge
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