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Ambulant betreutes Wohnen für eine selbstständige Lebensführung

Soziale Teilhabe, Inklusion, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung sind wichtige Leitgedanken, welche die verschiedenen Bereiche der heutigen Behindertenpflege mehr denn je prägen. So sollen Menschen mit Behinderung nur die Hilfe bekommen, die sie wirklich brauchen - und auch wollen. Gleichzeitig hat das Angebot an Wohnformen einen tiefgreifenden Wandel erfahren. Für Personen, die besonderen Wert auf Privatsphäre legen, eröffnet sich mit dem Betreuten Einzelwohnen eine Alternative zu gemeinschaftlichen Unterkünften.

Privatsphäre wahren, Teilhabe ermöglichen

Egal ob mit Behinderung oder ohne - alle Menschen haben ein Recht auf Privatsphäre. Ein wichtiger Grundsatz, welcher im Artikel 22 der UN-Behindertenrechtskonvention wie folgt festgehalten wurde: "(1) Menschen mit Behinderungen dürfen unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben, keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung oder ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen ihrer Ehre oder ihres Rufes ausgesetzt werden (...)" Was heute als selbstverständlich gilt, geht unter anderem auf das Engagement sozialer Bewegungen von Menschen zurück, die ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen. So war die uneingeschränkte Fremdbestimmung im vergangenen Jahrhundert lange gang und gäbe.

Sowohl die Individualität, die Persönlichkeit als auch die Selbstständigkeit eines Menschen wird insbesondere durch die gewählte Wohnform widergespiegelt. In diesem Zusammenhang spielt auch die Möglichkeit, seinen eigenen Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo, wie und mit wem man lebt, eine entscheidende Rolle. Eine Wohnform, die das Recht auf Privatsphäre und Selbstbestimmung in besonderem Maße vereint, ist das Betreute Einzelwohnen.

Leben nach eigenen Regeln: Betreutes Einzelwohnen

Die freie Wahl der Unterkunft ist ein fundamentales Bedürfnis. Anstelle von stationären Einrichtungen entscheiden sich viele Menschen mit Behinderung für ein Leben in den eigenen vier Wänden. Während sich die Beweggründe von Person zu Person unterscheiden, eröffnen sich in der eigenen Wohnung vielgestaltige Freiheiten und Handlungsspielräume. Um im gewohnten Umfeld uneingeschränkt leben zu können, wird - je nach Bedarf - eine persönliche und individuell angepasste Unterstützung benötigt. Als ambulante Pflegeleistung bietet das Betreute Einzelwohnen eine passende Möglichkeit, eine weitestgehend eigenständige Lebensführung mit dem notwendigen Beistand zu vereinen. Dementsprechend richtet sich Konzept des Betreuten Einzelwohnens an Menschen, die selbständig in ihrer eigenen Wohnung leben und bei Bedarf schnell auf Hilfe zurückgreifen möchten.

In der Regel steht LeistungsnehmerInnen eine feste Begleitperson in geregelten Zeiträumen mit Rat und Tat zur Seite. Die Unterstützung beruht auf einem im Voraus festgelegten Rahmenplan, der zur Regelung und Erreichung bestimmter Ziele dient. Diese können von der Verbesserung der Lebensqualität über die Stärkung der Selbstbestimmung bis hin zur Pflege sozialer Kontakte reichen. Die organisatorischen, hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten richten sich dabei stets nach den persönlichen Erfordernissen. Dazu gehören beispielsweise das Vereinbaren von Arztterminen, die Begleitung bei Behördengängen, die Essenszubereitung oder auch die Freizeitgestaltung. Unabhängig von der gewählten Wohnform - sei sie ambulant, stationär oder teilstationär - bleibt die Wahrung der Selbstbestimmung das oberste Gebot.

Weitere Informationen zum Betreuten Wohnen unter: https://www.persoenliche-assistenz-berlin.de/betreutes-wohnen/

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