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Pressemitteilung - Wichtiger Meilenstein erreicht: Golfplatz Karlshäuser Hof kann vorerst weiter bespielt werden

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Wichtiger Meilenstein erreicht: Golfplatz Karlshäuser Hof kann vorerst weiter bespielt werden

  • Die Suche nach einer Lösung für die insolvente Betreibergesellschaft des Pforzheimer Golfplatzes hat große Fortschritte gemacht
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter und Verpächter des Golfplatz-Areals schließen Vereinbarung zur Aufrechterhaltung der Bespielbarkeit des Golfplatzes als Basis für weiterführende Gespräche
  • Gemeinsames Interesse an einer langfristigen Einigung zum Wohle der Golffreunde in Pforzheim und Umgebung

Pforzheim. Die Suche nach einer Lösung für die insolvente Betreibergesellschaft des Pforzheimer Golfplatzes hat rund zwei Monate nach dem Insolvenzantrag einen wichtigen Meilenstein erreicht, und der Golfplatz Karlshäuser Hof kann vorerst weiter bespielt werden. Holger Blümle, der vorläufige Insolvenzverwalter der Betreibergesellschaft und Heinz Briem, der Verpächter des Golfplatz-Areals, haben dazu eine Vereinbarung geschlossen, auf deren Basis nun weitere Gespräche erfolgen werden. Über die Inhalte der Vereinbarung ist Stillschweigen vereinbart worden.

Gemeinsames Interesse an langfristiger Einigung

„Wir haben bei der Suche nach einer Lösung in den vergangenen Wochen große Fortschritte erzielen können. Es freut mich sehr, dass wir mit der Vereinbarung nun die gemeinsame Grundlage geschaffen haben, um an einer langfristigen Lösung für den Golfplatz weiterzuarbeiten“, sagt Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun, der vorläufige Insolvenzverwalter der Betreibergesellschaft (Golfplatz Karlshäuser Hof Betriebs-GmbH). „Ich möchte mich vor allem bei Heinz Briem und den beiden Geschäftsleitern der Betreibergesellschaft, Bernard Olujić und Peter Wollmann, für die offenen und lösungsorientierten Gespräche bedanken, in denen klar zum Ausdruck gekommen ist, dass wir ein gemeinsames Interesse an einer langfristigen Einigung zum Wohle der Golffreunde in Pforzheim und Umgebung haben.“ Er sei zuversichtlich, dass die Gespräche auf dieser Grundlage zielgerichtet fortgeführt und erfolgreich abgeschlossen werden können, so Blümle weiter.

Den eingeschlagenen Weg in den kommenden Monaten fortsetzen und erfolgreich zu Ende gehen

Diese Zuversicht teilt auch Heinz Briem: „In den Gesprächen hat sich ganz klar gezeigt, dass für uns alle im Vordergrund steht, dass die Golferinnen und Golfer die Anlage weiterhin nutzen können und der Platz in einem guten Zustand bleibt. Mit diesem gemeinsamen Ziel haben wir die Gespräche bislang geführt, und wir wollen den eingeschlagenen Weg in den kommenden Monaten fortsetzen und erfolgreich zu Ende gehen.“

Für die Betreibergesellschaft des Pforzheimer Golfplatzes ist am 23. Juli 2026 nach einem entsprechenden Antrag der Geschäftsleitung die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Amtsgericht Pforzheim hat Holger Blümle von der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht war 2020 als Insolvenzverwalter des Golfclub Pforzheim Karlshäuser Hof e.V.tätig.

Mit freundlichen Grüßen
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Matthias Braun
Pressesprecher

Schultze & Braun GmbH & Co. KG
Eisenbahnstraße 19-23
D-77855 Achern
Tel: 0151/50766762
Mail: MBraun@schultze-braun.de