Batteriespeicher im Außenbereich – neue Chancen für Energiegenossenschaften
Batteriespeicher im Außenbereich – neue Chancen für Energiegenossenschaften
Der Deutsche Bundestag hat eine entscheidende Änderung des Baugesetzbuches beschlossen: Batteriespeicher mit einer Kapazität ab 1 Megawattstunde gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Damit wird eine langjährige Rechtsunsicherheit beendet und der Weg für den Ausbau von Speicherkapazitäten erheblich vereinfacht.
Was bedeutet das für Energiegenossenschaften?
Bislang war die Errichtung von Großbatteriespeichern im Außenbereich häufig mit komplexen Genehmigungsverfahren und regional unterschiedlichen Entscheidungen verbunden. Die neue Regelung schafft nun Klarheit: Speicherprojekte können schneller und rechtssicher umgesetzt werden – ein entscheidender Vorteil für Genossenschaften, die ihre Photovoltaik-, Windkraft- oder Biogasprojekte um leistungsfähige Speicher ergänzen möchten.
„Die Entscheidung des Bundestages ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende und für unsere Mitgliedsgenossenschaften. Sie eröffnet die Möglichkeit, Speicherprojekte effizient und wirtschaftlich umzusetzen und damit die regionale Energieversorgung nachhaltig zu stärken“, erklärt Peter Götz, Vorstandsmitglied beim Genoverband e.V.
Die Gesetzesänderung durch den Bundestag verspricht mehr Planungssicherheit. Die Privilegierung reduziert bürokratische Hürden und beschleunigt Genehmigungsprozesse. Zusätzlich zur BauGB-Änderung wurde auch das Energiewirtschaftsgesetz angepasst, was bedeutet, dass Multi-Use-Speicher künftig von einer erweiterten Netzentgeltbefreiung profitieren – ein wichtiger Impuls für neue Geschäftsmodelle.
Batteriespeicher können nicht nur einen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leisten, indem sie Lastspitzen ausgleichen und überschüssige Energie zwischenspeichern. Sie sind auch ein wichtiger Baustein für die Kopplung von Strom- und Wärmesektoren. Überschüssige erneuerbare Energie kann in Zeiten geringer Nachfrage gespeichert und später für Wärmeerzeugung genutzt werden – etwa über Power-to-Heat-Anwendungen. Damit tragen Speicher entscheidend dazu bei, die Effizienz der Energieversorgung zu erhöhen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Zusätzlich eröffnen sich für Energiegenossenschaften neue lukrative Einnahmequellen, was die Gesamtrendite deutlich steigern kann.
„Batteriespeicher sind unverzichtbar für die Energiewende, um Schwankungen aus erneuerbaren Energien auszugleichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Immer mehr Energiegenossenschaften zeigen Interesse am Speicherausbau“, betont Kai Sauerwein aus dem Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften. Der Genoverband e.V. wird seine Mitglieder aktiv dabei unterstützen, die neuen Rahmenbedingungen zu nutzen.
Der Genoverband e.V. ist der Prüfungs- und Beratungsverband, Interessenvertreter und Bildungsträger für rund 2.800 Mitgliedsgenossenschaften. Als moderner Dienstleister betreut er Genossenschaften aus den Bereichen Kreditwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Verkehr und Logistik sowie Handel, Gewerbe und Dienstleistungen mit insgesamt über acht Millionen Mitgliedern. Mehr Informationen unter: www.genoverband.de
Es gilt unser Datenschutzhinweis: https://www.genoverband.de/datenschutz/
Mit freundlichen Grüßen i. V. Daniel Illerhaus
Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik & Pressesprecher Telefon: +496969783811 E-Mail: daniel.illerhaus@genoverband.de
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