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Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.

Weitere Regulierung von Scoring-Verfahren schadet Wirtschaft und Verbrauchern

Berlin/Neuss (ots)

Studie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verkennt Scoring-Praxis der Auskunfteien und funktionierenden Rechtsrahmen

Die Auskunfteienbranche ist offen und jederzeit bereit, an einer konstruktiven Debatte über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die wirtschaftliche Bedeutung von Scoring sowie auch diesbezügliche Transparenz teilzunehmen. Der Verband warnt jedoch anlässlich des heute stattfindenden Symposiums "Scoring - Die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven" vor einer Überregulierung des Credit Scorings und einer Stigmatisierung von Auskunfteien. Dennoch kann das Symposium den Raum für einen offenen Dialog zu den Ergebnissen der Studie schaffen. Dabei sollten die Ergebnisse gemeinsam insbesondere im Hinblick auf Methodik und Genauigkeit bewertet und eingeordnet werden. Hierbei kann auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Scoring-Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung und der Universität Oldenburg hilfreich sein. Diese sind - insbesondere auch hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen - durchweg positiv.

Credit Scoring ist ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems und besitzt eine maßgebliche Bedeutung für die kreditgebende Wirtschaft und die Verbraucher gleichermaßen. Scoring schützt auf der einen Seite Unternehmen vor Zahlungsausfällen und Verbraucher vor Überschuldung und ermöglicht auf der anderen Seite die Kreditvergabe an Personen, die ansonsten aufgrund primär subjektiver Beurteilungen keinen Kredit erhalten würden. Gerade in einer zunehmend digitalen Welt helfen Auskunfteien vor allem dabei, die Wünsche der Verbraucher an schnelle Kreditentscheidungen und kundenfreundliche Bezahlmethoden zu bedienen sowie die damit steigenden Anforderungen an der gesetzlich geforderten Risikominimierung bei Kreditgebern einerseits und den gesellschaftlichen Ansprüchen an Datenschutz und Transparenz andererseits zu erfüllen.

Scoring ist in Deutschland bereits optimal reguliert

Die Berechnung eines Score-Wertes unterliegt bereits einer Vielzahl detaillierter Regelungen, zu denen sich der Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien" klar bekennt. Besonders schützenswerte und diskriminierende Informationen wie etwa Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung und sexuelle Identität werden in Deutschland für die Berechnung von Credit Scores weder erhoben noch eingesetzt. Auch der Name einer Person fließt nicht in die Berechnung des Score-Wertes ein. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus verzichten die im Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien" zusammengeschlossenen Unternehmen zudem auf sogenanntes Social Scoring. Sie nutzen keinerlei Informationen aus sozialen Netzwerken zur Berechnung des Credit Scores.

Gerade vor diesem Hintergrund sieht der Verband eine Reihe von Handlungsempfehlungen der BMJV-Studie, die jetzt in Teilen von den Grünen und den Verbraucherschutzministerien der Länder aufgegriffen wurden, insbesondere wegen der Herleitungen und den Folgen äußerst kritisch: "In der Studie werden Forderungen und Empfehlungen ausgesprochen, die für ein weiterhin funktionierendes Kreditsystem in Deutschland überaus bedenklich sind", erklärt Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer "Die Wirtschaftsauskunfteien". "Scoring ist hierzulande bereits umfassend und im internationalen Vergleich optimal reguliert. Weitere Einschränkungen würden zu Nachteilen für Wirtschaft und Verbraucher führen." Dieses Ergebnis bestätigt auch Prof. Dr. Jürgen Taeger von der Universität Oldenburg in einer im September 2014 erschienenen Studie, die die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Credit Scoring umfassend untersucht hat.

Der Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien" unterstützt in diesem Zusammenhang die Bemühungen der Bundesregierung und des Bundesministeriums des Innern, den in Deutschland bereits existierenden hohen datenschutzrechtlichen Standard für Credit Scoring auch in der künftigen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zu verankern.

Zu den zentralen Ergebnissen und Handlungsempfehlungen der BMJV-Studie sowie den Forderungen aus der Politik nimmt der Verband wie folgt Stellung:

Eine umfassende und solide Datenbasis ist das A und O für trennscharfe Scores

Für eine bestmögliche Prognose müssen alle statistisch (belegbar) relevanten Daten wie beispielsweise das Alter in eine Score-Berechnung einfließen - außer diskriminierende Daten, die bereits heute selbstverständlich nicht verwendet werden. Es liegt auf der Hand, dass das Alter eines beispielsweise 86-jährigen Antragstellers bei der Bewertung des Ausfallrisikos in Bezug auf einen zum Beispiel zehn Jahre laufenden Verbraucherkredit eine andere trennscharfe Relevanz hat als bei einem 32-Jährigen. Würde der von Datenschützern zu Recht stets geforderte Grundsatz der statistischen Relevanz hier aufgegeben, könnten nachweislich trennscharfe Merkmale für die Berechnung von Credit Scores nicht mehr herangezogen werden. Scores wären dann nicht mehr so trennscharf in Bezug auf die Prognose des Zahlungsverhaltens - mit negativen Folgen für Verbraucher und Wirtschaft.

Thomas Riemann: "Die Auskunfteien arbeiten schon heute mit trennscharfen Scores, was sie gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden wissenschaftlich belegt haben. Mit dieser somit bereits erfüllten Forderung läuft die BMJV-Studie daher letztlich 'offene Türen' ein. Zwingende Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der hohen Trennschärfe der Scores ist es allerdings, die Nutzung von relevanten Daten nicht weiter zu beschneiden."

Die Qualität der Daten wird von den Mitgliedsunternehmen des Auskunfteienverbandes und den einmeldenden Unternehmen wie etwa Banken, Handel, Telekommunikationsunternehmen und Energieversorgern sehr sorgfältig überwacht. Zudem haben die Verbraucher durch die Verpflichtung der Auskunfteien zur kostenfreien Auskunft auch die Möglichkeit, die Richtigkeit der zu ihrer Person bei Auskunfteien gespeicherten Daten selbst jederzeit zu kontrollieren und erforderlichenfalls deren Korrektur zu verlangen. Für den Fall, dass tatsächlich ein Fehler vorliegen sollte, gilt für Verbraucher schon heute ein gesetzlicher Berichtigungsanspruch.

Prof. Dr. Jürgen Taeger, Rechtsexperte der Carl von Ossietzky Universität und Co-Autor der Studie "Scoring im Fokus", die im September 2014 veröffentlicht wurde, kommt zu dem Schluss: "Wir stehen - auch im weltweiten Vergleich - in Sachen Datenschutz sehr gut da. Zum einen wegen der hohen Anforderungen an die Übermittlung der Daten an die Auskunfteien; zum anderen wegen der ebenso hohen Anforderungen daran, wie ein Score-Wert berechnet werden darf; und natürlich auch wegen der Rechte der Betroffenen - so erfolgt aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein Schutz von deutschen Verbrauchern auf hohem Niveau."

Score-Verfahren sind bereits heute umfänglich reguliert und geprüft Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben schon heute umfassende Prüf- und Zugriffsrechte gegenüber Auskunfteien und deren Score-Verfahren. Sämtliche Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben ihre Berechnungsmethoden gegenüber der für sie jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde offengelegt. Gutachten bestätigen, dass die Scoring-Verfahren der Mitgliedsunternehmen dem aktuellen Forschungsstand aus Mathematik und Statistik entsprechen und zu sehr genauen Prognosen führen. Darüber hinaus werden die von den Kreditinstituten genutzten Verfahren regelmäßig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihre Trennschärfe und Beständigkeit geprüft. Auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Daten zur Berechnung von Scores verwendet werden dürfen, ist bereits heute durch § 28b Nr.1 BDSG definiert. Um missbräuchliche Manipulationen bei der Score-Berechnung zu vermeiden und zum Schutz der grundrechtlich gesicherten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist es sinnvoll und gerade im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft, dass die jeweiligen Score-Formeln nicht offenzulegen sind. Ihre Datenschutzkonformität wird von den Aufsichtsbehörden geprüft. Die Aufsichtsbehörden haben die ihnen schon vor rund fünf Jahren offengelegten Scoring-Verfahren der Verbandsmitglieder in keinem Fall beanstandet. Ein Bedarf an weiteren regulatorischen Maßnahmen wie neue Zulassungsverfahren für Scoring-Anbieter und -Methoden besteht daher nicht.

Entgegen den Schlussfolgerungen der BMJV-Studie übt entsprechend auch keine der in der Studie befragten Aufsichtsbehörden Kritik an den bestehenden Regelungen oder beklagt die von den Autoren konstatierte "fast vollständige Aushöhlung der Aufsichtsrechte". Insofern ist zu hinterfragen, wie die Autoren der Studie zu ihren diesbezüglichen, von den Aufsichtsbehörden nicht geteilten Einschätzungen und den darauf basierenden Handlungsempfehlungen kommen.

Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zeigt: Einschränkungen von Scoring bergen Nachteile für Verbraucher

Der Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien" hat im September 2014 die Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" veröffentlicht. Studienautoren sind Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Rechtswissenschaftler der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Das Urteil der Rechtsexperten: Der Gesetzgeber hat in Deutschland ein optimales Regelwerk geschaffen, um die Interessen der Wirtschaft und der Verbraucher bezüglich Credit Scoring in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. "Weitere einschränkende Maßnahmen zur gesetzlichen Regulierung von Scoring bis hin zu einem Verbot wären auch für Verbraucher nachteilig", so das Fazit von Prof. Dr. Jürgen Taeger.

Die Studie belegt: Mit Credit Scoring kommt es zu weniger Zahlungsausfällen, und Verbraucher können schneller und günstiger Kreditgeschäfte tätigen. Das bestätigt Cordula Nocke, Referatsleiterin Recht beim Bankenfachverband: "Gerade für die kreditgebende Wirtschaft ist Scoring unverzichtbar." Auch Sebastian Schulz, Referent Public Affairs, Datenschutz, Rechtspolitik beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), kommentiert: "Würde die Zulässigkeit der Datennutzung in Zukunft weiter eingeschränkt, dann könnten Unternehmen im Zweifel den Verbrauchern die Bezahlvariante des Kaufs auf Rechnung nicht mehr anbieten. Leidtragende dieser Entwicklung wären dann neben dem Handel die Verbraucher selbst." Schließlich können auch die Telekommunikationsanbieter nur mithilfe von Credit Scoring Verbrauchern besonders attraktive Services anbieten: "Millionenfach subventionierte Handys sind heute ein Massengeschäft, und dieses Massengeschäft muss weitestgehend automatisiert ablaufen, damit es für den Kunden und die Kundin bezahlbar bleibt", erklärt Jürgen Grützner, Geschäftsführer beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM).

Credit Scoring ermöglicht die Kreditvergabe an Personengruppen, die ohne Scoring pauschal als zu risikoreich eingestuft würden, so die Wissenschaftler des ZEW. Ohne Scoring gäbe es weniger Kredite. Es erleichtert durch seine Risikobegrenzung insbesondere kleineren Unternehmen den Marktzugang und sorgt so für mehr Wettbewerb. Allein die Möglichkeit, im Rahmen eines Credit Scorings bewertet zu werden, verbessert laut Studie das Zahlungsverhalten von Kreditnehmern. Dr. Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE), kommt zu dem Schluss: "Der Handel hat durch Credit Scores die Möglichkeit, die Kreditausfallwahrscheinlichkeit richtig vorherzusehen, und damit nicht zuletzt auch eine Überforderung der Verbraucher zu verhindern. Deshalb ist Credit Scoring ein wichtiger Beitrag für die relativ geringe Verschuldung der Verbraucher mit Konsumentenkrediten."

Die Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" finden Sie unter:

www.handelsauskunfteien.de (siehe Link zur Studie)

http://ots.de/EizLE

http://www.uni-oldenburg.de/privatrecht/scoring-studie

O-Töne, ein Video und ein Radiobeitrag stehen zum Download bereit unter:

Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer "Die Wirtschaftsauskunfteien" http://ots.de/8gDKh

Prof. Dr. Jürgen Taeger, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsinformatik an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Autor der Studie "Scoring im Fokus: Ökonomische Bedeutung und rechtliche Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich" http://ots.de/p7SFC

Sebastian Schulz, Referent Public Affairs, Datenschutz, Rechtspolitik beim Bundesverband E-Commerce und Ver-sandhandel Deutschland e.V. (bevh) http://ots.de/SFggB

Cordula Nocke, Referatsleiterin Recht beim Bankenfachverband http://ots.de/946cO

Dr. Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik beim Handelsverband Deutschland (HDE) http://ots.de/md3mx

Sarah Neumeyer, Leiterin politische Kommunikation beim Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM) http://ots.de/XKROV

Rohschnitt http://ots.de/bEvFr

Webvideo http://ots.de/xl25r

Radiobeitrag http://ots.de/aAsdA

Über Credit Scoring

Der Begriff Credit Scoring bezeichnet mathematisch-statistische Verfahren zur Erstellung einer Prognose der Wahrscheinlichkeit, mit der Kredite vertragsgemäß zurückgezahlt bzw. Verbindlichkeiten aus Warenkreditgeschäften (z. B. Rechnungs- und Ratenzahlungskauf) ausgeglichen werden. Kreditgeschäfte und damit zuverlässiges Credit Scoring haben eine immer größere volkswirtschaftliche Bedeutung.

Zum Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien"

Der Verband "Die Wirtschaftsauskunfteien" vertritt die Interessen der großen Handelsauskunfteien. Zu den Mitgliedern zählen die Firmen Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Creditreform Boniversum GmbH, Bisnode Deutschland GmbH, infoscore Consumer Data GmbH, IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH, SCHUFA Holding AG, Verband der Vereine Creditreform e.V.

Pressekontakt:

Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Geschäftsführer: Dr. Thomas Riemann
Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
Tel.: 02131-1094101
E-Mail: t.riemann@handelsauskunfteien.de

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