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Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum

Aktionsbündnis Kulturgutschutz: Kulturgutschutzgesetz - Rechtsunsicherheit in höchstem Maße
Bundesrat sollte auf Nachbesserungen bestehen. Auch Voraussetzung "Internetportal" muß erfüllt werden

Berlin (ots)

Der Bundesrat will in ungewöhnlich kurzer Frist, nämlich bereits zwei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss zur Kulturgutschutz-Novelle, am Freitag dieser Woche das umstrittene Gesetz verabschieden. Der Kreis der Betroffenen ist groß. Es sind nicht nur die privaten Sammler, die Kultur liebenden Bürger, sondern Zehntausende Beschäftigte im Kunsthandel und - wegen des Rückzugs etlicher wertvoller Leihgaben - auch viele Museen.

Dass das Gesetz unausgereift in Kraft treten soll, zeigt sich nun in einer Stellungnahme des Bundesratsausschusses für Kulturfragen. Darin wird dem Bundesrat empfohlen, eine umfangreiche Überprüfung des Gesetzes zu beschließen. Im Rahmen der Evaluierung, die bereits nach einem zweijährigen Probelauf durchgeführt wird, sollen betroffene Akteure angehört und der neu entstandene Verwaltungsaufwand bewertet werden.

Die Liste der zu klärenden Punkte endet mit der allerdringlichsten Forderung: Die in der Neuregelung verschärfte Einfuhrregelung kann nur funktionieren, wenn bis zum Inkrafttreten des Gesetzes in wenigen Wochen, eine Datenbank als öffentlich zugängliches Internetportal rechtzeitig eingerichtet wird. Dieses Internetportal soll gemäß § 4 des Gesetzes über die erforderlichen Ausfuhrbescheinigungen der Herkunftsstaaten informieren. Das heißt: Die wesentlichen Inhalte ausländischer Ausfuhrregelungen für nationales Kulturgut müssen online gestellt werden. Die jeweiligen Vorschriften der ausländischen Staaten zur Ausfuhr von Kulturgütern sollen in deutscher Sprache verbindliche Klarheit über die Legalität eines Kulturimports geben. Um dem Gesetz Geltung zu verschaffen, müssten gleichzeitig deutsche Museen vollständige Bestandskataloge vorlegen und ebenfalls im Internetportal zugänglich machen. Nur so kann geprüft werden, ob ein unter Schutz zu stellendes Kulturgut tatsächlich einzigartig ist.

Schafft es der Gesetzgeber innerhalb der nächsten vier Wochen nicht, die umfangreiche Datenbank in einem Internetportal zu veröffentlichen, so kann das Gesetz nicht wirken und darf auch nicht in Kraft treten. Denn ohne Datenbank ist ein rechtssicherer Kulturimport nicht möglich. Wir appellieren an den Bundesrat, diese Abhängigkeit nicht zu ignorieren.

Pressekontakt:

Aktionsbündnis Kulturgutschutz
Interessengemeinschaft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz:
1. Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, APD
2. Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e.V.
3. Bund Deutscher Philatelisten e.V.
4. Bundesverband Deutschen Briefmarkenhandels e.V.
5. Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V.,
BVDG
6. Bundesverband Deutscher Kunstversteigerer e.V. BDK
7. Handelsverband Deutschland e.V. HDE
8. Deutsche Stiftung Eigentum
9. DGO - Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde e.V.
10. Europäischer Versteigererverband, EFA
11. Gesellschaft für Geschiebekunde e.V. (Paläontologie)
12. International Association of Dealers in Ancient Art, IADAA
13. International Association of Professional Numismatists
IAPN
14. Kulturkreis der deutschen Wirtschaft im BDI e.V.
15. Kunsthändlerverband Deutschland e.V., KD
16. Kunstsammler e.V.
17. Verband der deutschen Münzenhändler e.V.
18. Verband Deutscher Antiquare e.V.
19. Verband Unabhängiger Kunstsachverständiger e.V.
20. Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.

AKTIONSBÜNDNIS
KULTURGUTSCHUTZ
CLAIRE-WALDOFF-STR. 7
10117 BERLIN
TELEFON (030) 318072-05
TELEFAX (030) 318072-42
kulturgut@t-online.de

Original-Content von: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, übermittelt durch news aktuell

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