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Heizungsförderung: Zusätzliche Anträge können Wohnungseigentümern mehrere Tausend Euro sichern
Pressemitteilung
Heizungsförderung: Zusätzliche Anträge können Wohnungseigentümern mehrere Tausend Euro sichern
Berlin, 25.06.2026 – Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die gemeinsam auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen, können hohe Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude erhalten. Doch die Förderlogik ist komplex: Wer sich allein auf den Antrag der Eigentümergemeinschaft verlässt, riskiert, mehrere Tausend Euro an zusätzlicher Förderung nicht auszuschöpfen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip rät deshalb, die individuellen Fördermöglichkeiten rechtzeitig zu prüfen.
In Deutschland gibt es rund 9,3 Millionen Eigentumswohnungen, die zu einer WEG gehören. Das entspricht rund 21,5 Prozent aller Wohnungen. Davon werden 4,1 Millionen, also 44,7 Prozent, von den Eigentumsparteien selbst genutzt.1 Gerade für diese Gruppe ist bei der Heizungsförderung wichtig, zwischen dem gemeinschaftlichen Antrag der WEG und möglichen persönlichen Zusatzanträgen zu unterscheiden. Für den Einbau einer neuen gemeinschaftlichen Heizungsanlage – etwa einer Wärmepumpe – stellt die WEG zunächst den Basisantrag bei der Förderbank KfW. Darüber beantragt sie die Grundförderung sowie den möglichen Effizienzbonus. „Der Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst aber nicht automatisch alle verfügbaren Fördermittel“, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für energetische Sanierung.
Selbstnutzende Eigentümer können darüber hinaus persönliche Boni erhalten, etwa den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus. Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent gibt es, wenn die WEG den Heizungstausch bis zum 31. Dezember 2028 durchführt und dabei eine alte, fossile Heizung austauscht. Den Einkommensbonus erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr. Diese Boni müssen jedoch separat beantragt werden, und dass spätestens sechs Monate nach Zusage für den Basisantrag der WEG und bevor die Nachweise für den Basisantrag eingereicht werden. „Wer die Voraussetzungen für zusätzliche Boni erfüllt und keinen eigenen Antrag stellt, verschenkt schnell mehrere Tausend Euro Zuschuss“, sagt Duy.
Besonders relevant ist dies beim Austausch alter Öl-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie bei Gas- oder Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind. Selbstnutzende Eigentümer können maximal eine Gesamtförderung von 70 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen.
Beispielrechnung: Zusatzantrag kann Förderung verdoppeln
Eine WEG mit acht Wohneinheiten ersetzt ihre Heizung durch eine Erdwärmepumpe. Das kostet sie 150.000 Euro. Für das Förderprogramm werden 121.000 Euro berücksichtigt. Über den Gemeinschaftsantrag erhält die WEG einen Zuschuss von 35 Prozent, also 42.350 Euro.
Für eine einzelne Wohnung mit einem Miteigentumsanteil von 12,5 Prozent ergeben sich förderfähige Kosten von 15.125 Euro. Auf diese Wohnung entfällt aus dem WEG-Basisantrag zunächst ein Zuschuss von 5.294 Euro. Werden zusätzlich Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bewilligt, kann die betreffende Eigentumspartei wegen der 70-Prozent-Grenze weitere 5.294 Euro Förderung erhalten. Die gesamte Förderung für diese Wohneinheit hat sich damit verdoppelt und steigt auf 10.588 Euro.
„Gerade bei größeren Sanierungsprojekten lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten genau zu prüfen“, so Duy. „Ein zusätzlicher Antrag kann den Eigenanteil deutlich reduzieren und macht den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik noch attraktiver.“ Finanztip empfiehlt selbstnutzenden Eigentümern in WEGs, schon vor dem Beschluss zum Heizungstausch die persönlichen Fördervoraussetzungen zu prüfen und die nötigen Unterlagen bereitzulegen. Dazu gehören insbesondere Meldebestätigung, Grundbuchauszug und bei Beantragung des Einkommensbonus die relevanten Einkommensteuerbescheide. Außerdem sollten Eigentümer ihre Verwaltung frühzeitig um die Angaben aus dem WEG-Basisantrag bitten, damit der Zusatzantrag fristgerecht gestellt werden kann.
Weitere Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber Heizungsgesetz
- Zum Finanztip-Ratgeber KfW-Förderung für Heizungen
- 1 Gebäudereport 2025, Gebäudeforum klimaneutral
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