Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
EU-Kohäsionspolitik: Prüfer fordern verstärkte Wiederverwendung von Mitteln
- Finanzinstrumente ermöglichen einen mehrfachen Einsatz von EU-Mitteln.
- Nur bei einem Fünftel der geprüften Finanzinstrumente für die Jahre 2014–2020 wurden Rückflüsse im Förderzeitraum reinvestiert.
- Die Vorschriften bieten nicht genug Anreize für eine erneute Verwendung des Geldes.
Pressemitteilung
Luxemburg, 3. Dezember 2025
Die Möglichkeiten, EU-Kohäsionsmittel mithilfe von Finanzinstrumenten längerfristig einzusetzen, werden nur zaghaft genutzt. Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Obwohl mit diesen Instrumenten eine Reinvestition bereits zurückgezahlten Geldes möglich ist, wurden die Mittel in vielen Fällen während des Förderzeitraums nicht zurück in neue Projekte gelenkt. Dadurch wurde eine wichtige Gelegenheit verpasst, die Wirkung von Investitionen der EU im Kohäsionsbereich zu verstärken.
In der EU-Kohäsionspolitik wird normalerweise der Großteil der Mittel in Form von Zuschüssen vergeben – einmaligen Zahlungen, die von den Empfängern nicht zurückgezahlt werden müssen. Alternativ können bei finanziell tragfähigen Projekten auch Finanzinstrumente zum Einsatz kommen. Bei diesen werden Mittel in Form von Darlehen, Beteiligungsinvestitionen oder Garantien – und nicht in Form von Zuschüssen – bereitgestellt. So können Projekte, die zur Erreichung der EU-Kohäsionsziele beitragen, aber über die Finanzmärkte keine Mittel erhalten würden, finanziert werden oder zumindest bessere Konditionen als auf dem Finanzmarkt bekommen.
Im Gegensatz zu Zuschüssen muss das über Finanzinstrumente bereitgestellte Geld wieder zurückgezahlt werden. So kann es erneut genutzt werden, um weitere Projekte zu unterstützen. Dies wird als revolvierender Effekt bezeichnet und führt dazu, dass Investitionen durch Finanzinstrumente effizienter und nachhaltiger sind.
Die EU hatte zwischen 2007 und 2013 16,9 Milliarden Euro für Finanzinstrumente bereitgestellt. Zwischen 2014 und 2020 stieg dieser Betrag auf 31,0 Milliarden Euro und ging dann in der Zeit zwischen 2021 und 2027 wieder auf 19,4 Milliarden Euro zurück. In diesen drei Förderzeiträumen wurden rund 5 % des gesamten EU-Kohäsionshaushalts über Finanzinstrumente ausgezahlt. Dabei sind Mittel, die aufgrund der Corona-Pandemie umverteilt wurden, nicht berücksichtigt. Alle EU-Länder mit Ausnahme von Irland und Luxemburg haben derartige Finanzinstrumente genutzt.
"Die EU-Kohäsionsmittel wurden zwar zum Teil wiederverwendet, haben jedoch ihr volles Potenzial nicht erreicht", so Alejandro Blanco Fernández, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs. "Die Mitgliedstaaten mussten über die Wiederverwendung der Mittel Bericht erstatten, die Europäische Kommission hat diese Informationen aber nicht näher überprüft und auch nicht genutzt, um Fortschritte zu bewerten. Daher wissen wir immer noch nicht, wie viel Geld nun tatsächlich reinvestiert wurde."
Die Prüfer stellten fest, dass mehrere Faktoren die Wiederverwendung zurückgezahlten Geldes – sogenannter Rückflüsse – im Förderzeitraum behindert hätten: Zum einen stünden die EU-Länder unter Druck, zuerst alle dem Finanzinstrument zugewiesenen Mittel auszugeben. Zum anderen hätte sich der langfristige Charakter einiger Investitionen als hinderlich erwiesen oder auch der starke Fokus darauf, private Investoren an Bord zu holen. Nach Ablauf des Förderzeitraums sei das von den Empfängern zurückgezahlte Geld (verbleibende Mittel) im Allgemeinen erneut für kohäsionspolitische Zwecke verwendet worden. Allerdings sei es nach geltendem EU-Recht auch möglich, diese Mittel in Form von Zuschüssen auszuzahlen, was den angestrebten revolvierenden Effekt schmälere.
Der rechtliche Rahmen habe sich zwar mit den Jahren weiterentwickelt und umfasse inzwischen auch eine Vorschrift, die Mittel zu reinvestieren. Allerdings bleibe er vage in der Frage, wie der Wiedereinsatz von Rückflüssen maximiert werden sollte, so die Prüfer. Nur bei zwölf der geprüften 61 Finanzinstrumente aus den Jahren 2014–2020 seien die Rückflüsse im Förderzeitraum überhaupt zur Förderung weiterer Investitionen genutzt worden. Und bei 19 weiteren Instrumenten sei ein Teil des zurückgezahlten Geldes zur Finanzierung von Verwaltungskosten und -gebühren verwendet worden.
Die Prüfer drängen die EU-Kommission und die EU-Länder, Rückflüsse von Finanzinstrumenten in jedem Förderzeitraum möglichst häufig einzusetzen. Dazu könnten Anreize geschaffen werden, vordringlich zurückgezahltes Geld zu nutzen, bevor frische Mittel beantragt werden. Auch könnte die automatische Wiederverwendung zurückgezahlten Geldes zum Regelfall gemacht werden, sodass mehr Projekte und Empfänger davon profitieren können.
Hintergrundinformationen
Die EU-Prüfer haben untersucht, ob die Wiederverwendung von EU-Mitteln durch Finanzinstrumente in der Praxis funktioniert. Sie haben geprüft, inwieweit durch die EU-Vorschriften Anreize für den Wiedereinsatz zurückgezahlter Mittel gesetzt werden und wie diese Mittel verwendet wurden. Zu diesem Zweck wurden 90 Finanzinstrumente aus drei Programmplanungszeiträumen (2007–2013, 2014–2020 und 2021–2027) in fünf EU-Ländern – Deutschland, Griechenland, Italien, Slowakei und Ungarn – geprüft.
Der Sonderbericht 24/2025 "Finanzinstrumente in der EU-Kohäsionspolitik: Revolvierender Einsatz der Mittel zum Teil verwirklicht" sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung.
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