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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Hinweis für die Medien: Aktueller Prüfungsbericht über intelligente Städte in der EU – Veröffentlichung: 30. Oktober 2023 (Interviews möglich)

Tragen EU-Gelder dazu bei, unsere Städte intelligenter zu machen?

Am Montag, den 30. Oktober 2023 veröffentlicht der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht, in dem der Frage nachgegangen wird, ob das 400 Millionen Euro schwere "Leuchtturmprogramm" der EU im Bereich Forschung und Innovation den Städten in der EU dabei geholfen hat, technologisch intelligenter und grüner zu werden

  • Veröffentlichung: Montag, 30. Oktober 2023, 17.00 Uhr (MEZ)
  • Einzelinterviews auf Anfrage

Zum Thema

Drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger in der EU leben in städtischen Gebieten, die für wirtschaftliche Tätigkeiten von zentraler Bedeutung sind, aber auch eine der Hauptquellen für Umweltverschmutzung darstellen. Durch die Nutzung technologischer Innovationen können intelligente Städte Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen insofern Vorteile bringen, als sie ihren CO2-Fußabdruck verringern und traditionelle Verfahren und Dienste umgestalten. Im Zeitraum 2014–2020 verwaltete die Europäische Kommission verschiedene Programme zur Unterstützung von Projekten für intelligente Städte. Aus einem davon, dem innerhalb des Rahmenprogramms Horizont 2020 für Forschung und Innovation aufgelegten "Leuchtturmprogramm", wurden 120 Städte in insgesamt 24 EU-Ländern unterstützt.

Über die Prüfung

Die Prüfer bewerteten, ob das Leuchtturmprogramm Städte in der EU wie Barcelona, Dresden, Rotterdam oder Wien dabei unterstützt hat, technologisch intelligenter und grüner zu werden, und ob die Europäische Kommission die aus dem Programm gewonnenen Erkenntnisse auf dessen Nachfolgeprogramme im Rahmen von Horizont Europa angewandt hat. Die aktuelle Leitinitiative der Kommission ist die über Horizont Europa finanzierte Mission "Klimaneutrale und intelligente Städte": EU-weit sollen in ihrem Rahmen 100 Städte auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2030 unterstützt werden und als Vorbilder dienen, damit alle Städte in der EU bis 2050 dem Beispiel folgen können.

Für die Presse

  • Der Bericht und die Pressemitteilung werden am Montag, dem 30. Oktober 2023, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs ( eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Das für diesen Bericht zuständige Mitglied des Rechnungshofs ist Ildikó Gáll-Pelcz.
  • Für Interviews, Erklärungen und Medienanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Rechnungshofs unter press@eca.europa.eu.

Die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in Verbindung mit spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Rechnungshof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben und künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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