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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

700 Milliarden Euro schwerer Aufbaufonds der EU – ist eine Leistungsmessung möglich?

Der Europäische Rechnungshof hat geprüft, ob die EU über ein robustes System zur Messung der Leistung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) verfügt. Dabei handelt es sich um den 723 Milliarden Euro schweren Aufbaufonds der EU zur Erholung von der Corona-Pandemie.

  1. Pressebriefing (mit Sperrfrist): Dienstag, 24. Oktober 2023, 10.00 Uhr MESZ
  2. Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr MESZ
  3. Einzelinterviews auf Anfrage
  • Ein offizielles Pressebriefing findet am Dienstag, dem 24. Oktober 2023 um 10.00 Uhr (MESZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist. Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Hofmitglied Ivana Maletić und den Prüfern zu diskutieren.
  • Angemeldete Teilnehmer erhalten auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am selben Tag um 17.00 Uhr (MESZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs ( eca.europa.eu) veröffentlicht.
  • Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Montag, 23. Oktober 2023, 12.00 Uhr mit, ob Sie an dem virtuellen Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

Hintergrund

  • Die ARF ist das Kernstück der NextGenerationEU-Mittel, die den EU-Ländern zur Verfügung stehen, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und sie für die Zukunft zu wappnen. Es handelt sich um den größten Fonds in der Geschichte der EU. Er ist mit insgesamt 723 Milliarden Euro ausgestattet (bis zu 338 Milliarden Euro in Form von rückzahlbaren Finanzhilfen und 385 Milliarden Euro in Form von Darlehen) und soll dazu genutzt werden, Reformen und Investitionen in den EU-Ländern im Rahmen von sechs Säulen, zu denen der ökologische und der digitale Wandel gehören, zu finanzieren.
  • Die Prüfer untersuchten, ob die Europäische Kommission für die Messung der Leistung der ARF ein geeignetes System entwickelt hat. Sie bewerteten auf nationaler Ebene, ob anhand von Etappenzielen und Zielwerten die Erreichung von Ergebnissen gemessen wird. Sie überprüften auf EU-Ebene, ob anhand der bestehenden Struktur überwacht werden kann, welche Fortschritte mit Blick auf die Ziele der ARF im Bereich der sechs Säulen erzielt werden. Sie prüften ferner, ob die Kommission und die EU-Länder fristgerecht die erforderlichen Informationen bereitstellen und diese Aufschluss über die vor Ort erzielten Fortschritte geben. Es wurden Prüfbesuche in fünf Mitgliedstaaten durchgeführt: Griechenland, Frankreich, Italien, Portugal und Rumänien.

Die Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofs enthalten die Ergebnisse seiner Prüfungen zu Politiken und Programmen der Europäischen Union oder zu Fragen des Finanzmanagements in spezifischen Haushaltsbereichen. Bei der Auswahl und Gestaltung seiner Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung dadurch zu erzielen, dass er die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder Regelkonformität, die Höhe der betreffenden Einnahmen oder Ausgaben, künftige Entwicklungen sowie das politische und öffentliche Interesse abwägt.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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