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Korrekturbedarf beim GKV-FQWG: Methodenfehler mit Mehrbelastungen für Betriebskrankenkassen in Höhe von 150 Millionen Euro vermeidbar

Berlin (ots)

Anlässlich der am Mittwoch, den 21.5., stattfindenden Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) weist der BKK Dachverband auf dringlichen Nachbesserungsbedarf beim kassenartenübergreifenden Finanzierungssystem hin.

Die Betriebskrankenkassen fordern seit Langem, dass bei der Zuweisung für Krankengeldaufwendungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen die Höhe der Löhne der Versicherten berücksichtigt wird. Momentan bekommen alle gesetzlichen Kassen eine Zuweisung aus dem Fonds, die sich am Alter und Geschlecht ihrer krankengeldberechtigten Versicherten orientiert, aber unabhängig von deren Einkommen ist. Die beitragspflichtigen jährlichen Löhne und Gehälter liegen aber pro BKK-versicherten Arbeitnehmer rund 2.700 Euro über dem GKV-Durchschnitt. Da die Höhe des Krankgeldes maßgeblich vom Grundlohn bestimmt wird, müssen die BKK für diesen Leistungsbereich mehr aufwenden als andere Kassenarten.

"Diese Ungerechtigkeit kann mit der Einbeziehung des Grundlohns im Gesetzesentwurf aufgehoben werden", so Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Wir fordern, dass die Höhe der Löhne der Versicherten bei der Zuweisung für Krankengeld im Morbi-RSA berücksichtigt wird. Setzt aber die Politik ihren aktuellen Vorschlag um, würde dieser Methodenfehler die Kassenart BKK schätzungsweise 150 Millionen Euro kosten. So viel gaben die Betriebskrankenkassen im letzten Jahr insgesamt für ambulantes Operieren, die Flugrettung und als Krankengeld zur Betreuung kranker Kinder aus."

Zum Hintergrund:

Der im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Vorschlag sieht bislang keine Grundlohnkomponente vor. Vielmehr sollen die Zuweisungen an eine Krankenkasse für Krankengeld zu 50 Prozent - wie bisher - auf Basis der standardisierten Ausgaben und zu 50 Prozent auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen der Krankenkasse erfolgen.

Daher hat der BKK Dachverband ein Modell erarbeitet, das zu 70 Prozent die Höhe der Grundlöhne und zu 30 Prozent die Realkosten berücksichtigt. Damit bleiben genügend Anreize für ein bedarfsorientiertes Fallmanagement bei den Krankengeldbeziehern bestehen. Gut umsetzbar ist das Modell auch, da das Bundesversicherungsamt über die notwendigen Daten verfügt.

Der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) in der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet ein finanzielles Umverteilungsverfahren zwischen den Krankenkassen. Dieses Umverteilungsverfahren soll die Finanzierungsrisiken, die sich aus den unterschiedlichen Krankenzuständen der Versicherten der Kassen ergeben, ausgleichen. Der Ausgleichsmechanismus wird über den Gesundheitsfonds abgewickelt. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen pro Versicherten eine Grundpauschale plus einen Zu- bzw. Abschlag für den Krankheitszustand der Versicherten - der Morbidität. Das heißt, Krankenkassen mit kränkeren Versicherten bekommen mehr Geld als die mit gesunden.

Wie das BKK Modell zum Thema Krankengeld im Detail aussieht, sowie weitere wichtige Positionen zu anderen regelungsbedürftigen Ausgleichsfaktoren wie der Annualisierung der Kosten Verstorbener und Auslandsversicherter sowie Aussagen zum Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTG) legt der BKK Dachverband in seiner Stellungnahme zum Entwurf des GVKV-FQWG ausführlich dar.

Aktuell sind 94 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbände Mitglieder des Dachverbandes. Sie repräsentieren rund zehn Millionen Versicherte.

Pressekontakt:

Christine Richter
Pressesprecherin
TEL (030) 2700406 301
FAX (030) 2700406 111
christine.richter@bkk-dv.de

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