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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

BGH stärkt im Abgasskandal erneut Verbraucher
Kleiner Schadensersatz in Form einer Kaufpreis-Minderung rechtens
VW-Klagen weiterhin erfolgversprechend

Lahr (ots)

Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Verbraucher im Abgasskandal gestärkt. Das Gericht sprach mit Urteil vom 6. Juli 2021 einem VW-Kunden Schadensersatz in Form einer Kaufpreis-Minderung zu (Az. VI ZR 40/20). Bei diesem sogenannten kleinen Schadensersatz kann der Verbraucher sein Fahrzeug behalten. Beim großen Schadensersatz erhalten Kunden den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung - müssen aber das Fahrzeug zurückgeben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht im Urteil Auswirkungen auf Verfahren gegen Fiat-Chrysler und Daimler. Auch hier haben die Verbraucher jetzt beste Chancen auf den kleinen Schadensersatz. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen die anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt.

Beim kleinen Schadensersatz behält der Verbraucher sein Fahrzeug

Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt Verbrauchern eine weitere Möglichkeit an die Hand, Schadensersatz im Abgasskandal der Automobilbranche einzuklagen. Beim sogenannten kleinen Schadensersatz fordert der Verbraucher eine Kaufpreisminderung. Der BGH hat diese Vorgehensweise in Verfahren für rechtens erklärt. Dr. Stoll & Sauer fasst das vorliegende Verfahren mit Urteil kurz zusammen:

  • Die Klägerin kaufte im Juli 2015 in einem Autohaus einen gebrauchten VW Passat Variant, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet war. Das Fahrzeug ist im Diesel-Abgasskandal von VW verwickelt. Die Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm wurden nur auf dem Prüfstand eingehalten. VW entwickelte in ein Software-Update, das vom Kraftfahrt-Bundesamt freigegeben und auch Passat aufgespielt wurde.
  • Der BGH bestätigt das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart. VW ist gegenüber der Klägerin zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Sine von §826 BGB verpflichtet.
  • Die Erstattung des Kaufpreises abzüglich der Nutzungsvorteile und die Herausgabe des Fahrzeugs ist eine mögliche Option des Verbrauchers - der sogenannte große Schadensersatz.
  • Das Fahrzeug kann aber auch behalten werden. Die Klägerin kann von der Beklagten den Betrag verlangen, um den er das Fahrzeug zu teuer erworben hat - der sogenannte kleine Schadensersatz.
  • Wie wird nun die Differenz ermittelt? "Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich", heißt es in der Pressemitteilung. Bei der Ermittlung der Differenz müsse sich aus Sicht des Senats auch die positiven und negativen Auswirkungen des Software-Updates auf den Fahrzeugwert auswirken. In einem noch folgenden Betragsverfahren wird dann die Preisminderung ermittelt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Das zeigt das aktuelle Urteil erneut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
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christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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