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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Daimler im Abgasskandal erneut verurteilt
Dr. Stoll & Sauer erstreitet Schadensersatz zu Mercedes S 350 Blue TEC 4Matic
Kanzlei führt Musterklage gegen Daimler an

Daimler im Abgasskandal erneut verurteilt / Dr. Stoll & Sauer erstreitet Schadensersatz zu Mercedes S 350 Blue TEC 4Matic / Kanzlei führt Musterklage gegen Daimler an
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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG am Landgericht Stuttgart erneut eine Niederlage beigebracht. Daimler ist zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden und muss einen Mercedes S 350 Blue TEC 4Matic zurücknehmen (Az. 24 0 362/18). Die Niederlagenserie des Autobauers setzt sich damit parallel zur aktuell eingereichten Musterfeststellungsklage weiter fort. Am Oberlandesgericht Köln hatte die Kanzlei bereits im November 2020 ein bahnbrechendes Urteil erzielt. Die Chancen der Verbraucher, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, stehen derzeit so gut wie nie. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen Daimler-Kunden den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt.

Daimler am Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal verurteilt

Die Daimler AG muss nach dem vorliegenden Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dem Kläger für den streitgegenständlichen Mercedes S 350 Blue TEC 4Matic Schadensersatz in Höhe von 91.147,94 Euro nebst Zinsen und abzüglich einer Nutzungsentschädigung bezahlen (Az. 24 0 362/18). Zu dem Fahrzeug lag seit Mai 2018 ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vor. Im Juni 2020 verklagte er die Daimler AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hier nun die wichtigsten Fakten zum Verfahren im Stuttgarter Urteil:

  • Die Klägerpartei erwarb das Fahrzeug 2014 zum Preis von 125.116,60 Euro. Das Fahrzeug der S-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM642 (Euro 6), der mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein soll. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen sei die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx)entstünden. Im normalen Fahrbetrieb würden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher seien.
  • Detailliert soll das Fahrzeug über folgende unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen: Ein sogenanntes Thermofenster reguliere die Abgasreinigung temperaturabhängig, was dazu führt, dass die meiste Zeit des Jahres das Fahrzeug die Umwelt verpestet. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechsle der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringere außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert.
  • Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Das Gericht bezog sich vor allem auf den Rückruf des KBA. In dem Fahrzeug sind mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen Verwendung dieser unzulässiger Abschalteinrichtungen gegenüber dem Kläger haftbar. Der Kläger hat für das Gericht schlüssig das Vorhandensein der illegalen Abschalteinrichtungen vorgetragen.
  • Dass Gericht bemängelte, dass Daimler dem Vortrag des Klägers zum Vorhandensein der behaupteten Abschalteinrichtungen nicht substantiiert bestritten habe, so dass der Vortrag als zugestanden gilt. Daimler, kritisierte das Gericht weiter, habe den Rückrufbescheid des KBA beinahe vollkommen geschwärzt und nicht lesbar vorgelegt. Der Autobauer begründete dies mit dem Stichwort Betriebsgeheimnis. Das Gericht ließ das Argument nicht gelten. Daimler hätte den Bescheid ungeschwärzt vorlegen müssen, um die Vorwürfe zu entkräften.
  • Alleine der Hinweis im Rückrufbescheid sei lesbar gewesen, dass der Motor über verschiedene Strategien zur Veränderung der Abgasreinigung verfüge. „Daimler verwendet im Emissionskontrollsystem des obigen Fahrzeugs verschiedene Strategien, mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduziert wird, obwohl normale Betriebsbedingungen vorliegen. Dies sind im Folgenden: Strategie A: Beim Betrieb des SCR-Katalysators verwendet Daimler zwei unterschiedliche Betriebsarten zur Eindüsung von Reagens. Unterschieden werden der Speicher- und der Onlinebetrieb (Fill Level Modus und Feed Forward-Modus). Die Verwendung mehrerer Betriebsarten ist technisch nachvollziehbar und wird für sich nicht beanstandet." Für das Gericht war damit klar, dass es noch weitere Abschalteinrichtungen in dem Motor geben müsse
  • Das Gericht zieht auch einen Vergleich zum VW-Skandal. Den Unterschied sieht das Gericht in der „technisch raffinierteren Art und Weise“, mit der Daimler die Abgasreinigung manipuliert hat.
  • Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Das Fahrzeug ist für das Landgericht mangelhaft.
  • Der Verbraucher muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wie es zur Trendwende im Abgasskandal von Daimler kam

Der Diesel-Abgasskandal der Daimler AG entwickelt sich ähnlich wie der Skandal bei der VW AG. Am Anfang sahen die wenigsten Experten eine Chance, juristisch gegen VW erfolgreich zu sein. In den ersten zwei Jahren gingen die ersten Verfahren verloren. Die Trendwende setzte durch neue Erkenntnisse, Gutachten und erste Hinweise des BGH ein. Genauso verhält es sich bei der Daimler AG. Mit einem Beschluss des BGH 2020 setzte die verbraucherfreundliche Wende in der Rechtsprechung ein. Daran kann auch die Medienkampagne der Daimler AG nichts ändern und die damit einhergehende Schmutzkampagne gegen Verbraucheranwälte. Gebetsmühlenartig trägt Daimler vor, dass die meisten Urteile gegen die Verbraucher ausgesprochen worden sind. Doch das ist definitiv Vergangenheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklungen der vergangenen Monate zusammen.

  1. Der Bundesgerichtshof (BGH) machte am 28. Januar 2020 klar, dass die Daimler AG in den Abgasverfahren ihrer sekundären Darlegungslast nachkommen muss ( Az. VIII ZR 57/19). Bisher hatte Daimler das Existieren von unzulässigen Abschalteinrichtungen nur geleugnet und nicht stichhaltig widerlegt. Seit diesem Beschluss ist generell klar, dass Autobauer die gegen sie gemachten Anschuldigungen auch widerlegen müssen. Ebenso regte der BGH gutachterliche Überprüfungen an. Der BGH-Beschluss löst eine Welle von Gutachten und Beweisbeschlüssen von Landgerichten und Oberlandesgerichten aus.
  2. Am 19. September 2020 verurteilte mit dem Oberlandesgericht Naumburg erstmals ein Gericht der zweiten Instanz die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Streitgegenständlich war ein Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Das Gericht ließ keine Revision zu und zog Parallelen zum ersten Diesel-Abgasskandal bei der Volkswagen AG (Az. 8 U 8/20).
  3. Am 5. November 2020 folgte das Oberlandesgericht Köln ( Az. 7 U 35/20) und verurteilte Daimler. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil sieht in einem Daimler-Fahrzeug (Wohncamper Mercedes 250 d Marco Polo) verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen wie die temperaturabhängige Abgasreinigung (Thermofenster), die Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung, die AdBlue-Dosierung, die Aufwärmstrategie, den Abschaltmodus nach 20 Minuten und eine Getrieberegelung. Letztlich geht es bei diesen Abschalteinrichtungen darum, die Abgasnormen nur auf dem Prüfstand einzuhalten.
  4. Ein Gutachten am Landgericht Stuttgart aus dem November 2020 belastet zudem die Daimler AG schwer. Das Fazit des Software-Experten ist laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks eindeutig: "Die Motorsteuersoftware enthält eine Abschaltvorrichtung". Das Fahrzeug erkenne "die niedrige benötigte Motorleistung" auf dem Teststand, wenn der Prüfzyklus, der sogenannte NEFZ, durchfahren werde. Die Motorsteuerung regele dann die Kühlmittelsolltemperatur auf 70 Grad Celsius herunter – statt der üblichen 100 Grad. "Die abgesenkte Kühlmitteltemperatur führt zu besseren NOx-Werten", so das Gutachten. Das bedeutet: Beim getesteten Fahrzeug, einem Mercedes-Benz E250 CDI Euro 5 mit dem bekannten Skandalmotor OM651, wird die Menge schädlicher Abgase auf dem Prüfstand verringert.
  5. Das Kraftfahrt-Bundesamthat im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.
  6. Am 26. Januar 2021 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zum sogenannten Thermofenster ( Az.: VI ZR 433/19). Der bloße Einsatz des Thermofensters ist nach Einschätzung des BGH noch nicht sittenwidrig und nicht mit der VW-Betrugssoftware vergleichbar, bei der die Abgassteuerung auf Prüfständen anders funktionierte als auf der Straße. Beim Thermofenster wird die PKW-Abgasreinigung automatisch aufgrund der Außentemperatur geregelt – sprich im Straßenverkehr ausgeschalten. Der BGH verwies das Verfahren wegen Verletzung rechtlichen Gehörs an das OLG Köln zurück. Dort muss geklärt werden, ob Daimler im Zulassungsverfahren unrichtige Angaben über die Arbeitsweise der Software gemacht hat. Mit Blick auf die unzähligen Rückrufe des KBA wird klar, dass Daimler gegenüber der Behörde es mit der Wahrheit nicht genau genommen hat. Durch den BGH-Beschluss steigen damit die Chancen der Verbraucher, sich vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche zu erstreiten.
  7. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte am 7. Juli 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG ein. Die Dr. Stoll & Sauer Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr vertritt den vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Die Klage ist vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung vorteilhaft. Versicherte Verbraucher steht die Individualklage offen, die schneller über die Bühne gehen kann und höhere Schadensersatzzahlungen verspricht.
  8. Der Bundesgerichtshof (BGH) weist ein Daimler-Verfahren am 13. Juli 2021 an das Oberlandesgericht Koblenz zurück. Es geht nicht nur um das Thermofenster, sondern um andere Manipulationen an der Abgasreinigung der Daimler-Motoren. Und solche Manipulationen führen derzeit reihenweise zur Verurteilung des Autobauers.

Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG ist die Trendwende da

Diese juristischen Entwicklungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Daimler AG vor Gericht in die Defensive gerät und die Chancen der Verbraucher, die Verfahren zu gewinnen, derzeit enorm ansteigen. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Abgaskontrollsystem des Motors in ihrem Wert gemindert. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Die Kanzlei hat bereits mehrere positive Urteile gegen die Daimler AG in erster Instanz erstritten:

  1. Oberlandesgericht Köln – 5. November 2020 - Az. 7 U 35/20
  2. Landgericht Stuttgart – 25. Juni 2021- Az. 24 0 362/18
  3. Landgericht Tübingen – 25. Juni 2021 – Az. 7 0 244/20
  4. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2021 – Az. 24 O 363/18
  5. Landgericht Offenburg – 7. Mai 2021 – Az. 3 O 326/20
  6. Landgericht Stuttgart – 19. Februar 2021 - Az. 29 0 302/20
  7. Landgericht Offenburg – 15. Februar 2012 – Az. 3 O 240/20
  8. Landgericht Stuttgart – 9. Oktober 2020 – Az. 14 O 89/20
  9. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 108/19
  10. Landgericht Stuttgart – 14. Mai 2020 – Az. 19 O 109/18
  11. Landgericht Stuttgart – 08. Mai 2020 – Az. 14 O 74/20
  12. Landgericht Freiburg – 13. März 2020 – Az. 8 O 71/19
  13. Landgericht Oldenburg – 13. Februar 2020 – Az. 16 0 2884/18
  14. Landgericht Stuttgart – 16. Januar 2020 – Az. 27 O 40/19
  15. Landgericht Stuttgart – 24. Oktober 2019 – Az. 20 O 73/19

Vom Abgasskandal betroffene Mercedes-Motoren und Modelle

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat im Jahr 2020 20 Rückrufe gegen die Daimler AG aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen erlassen. Um den Überblick nicht zu verlieren, listet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer alle im Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Motoren auf:

OM640

  • A 160 CDI
  • A 180 CDI
  • A 200 CDI
  • B 180 CDI
  • B 200 CDI

OM642

  • C 350 CDI
  • C 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • CLS 350 BlueTEC
  • CLS 350 BlueTEC 4MATIC
  • CLS 350 CDI
  • CLS 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 280 CDI
  • E 300 BlueTEC
  • E 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 350 BlueTEC
  • E 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • G 280 CDI
  • G 300 CDI
  • G 350 d
  • GL 350 BlueTEC
  • GL 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • GL 350 d
  • GLC 350 d
  • GLE 350 d Coupé
  • GLK 350 CDI
  • GLK 350 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 280 CDI
  • ML 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 350 BlueTEC
  • R 280 CDI
  • R 300 CDI
  • R 300 CDI BlueEFFICIENCY
  • R 350 CDI
  • S 350 BlueTEC
  • S 350 d
  • S 350 BlueTEC 4MATIC
  • S 350 d 4MATIC
  • Sprinter 218 CDI/318 CDI/418 CDI/518 CDI
  • Sprinter 219 BlueTEC/319 BlueTEC/519 BlueTEC
  • Sprinter 219 CDI/319 CDI/419 CDI/519 CDI
  • Viano 3.0 CDI/Vito 120 CDI

OM651

  • A 180 CDI
  • A 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 CDI
  • A 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 200 d
  • A 220 CDI
  • A 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • A 220 d
  • B 180 CDI
  • B 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 CDI
  • B 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 200 d
  • B 220 CDI
  • B 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • B 220 d
  • C 180 CDI
  • C 180 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 CDI
  • C 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 200 d (mit autom. Getriebe)
  • C 220 BlueTEC
  • C 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY Edition
  • C 220 CDI
  • C 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 220 d
  • C 220 d BlueEFFICIENCY Edition
  • C 250 BlueTEC
  • C 250 CDI
  • C 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • C 250 d
  • C 300 BlueTEC HYBRID
  • C 300 h
  • CLA 200 CDI
  • CLA 200 d
  • CLA 220 CDI
  • CLA 220 d
  • CLS 220 BlueTEC
  • CLS 250 BlueTEC
  • CLS 250 CDI
  • CLS 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 200 BlueTEC
  • E 200 CDI
  • E 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 BlueTEC
  • E 220 BlueTEC BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 220 CDI BlueEFFICIENCY Edition
  • E 220 CDI Edition
  • E 250 BlueTEC
  • E 250 CDI
  • E 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • E 300 BlueTEC HYBRID
  • GLA 200 CDI
  • GLA 200 d
  • GLA 220 CDI
  • GLA 220 d
  • GLC 250 d
  • GLK 200 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 220 BlueTEC
  • GLK 220 CDI
  • GLK 220 CDI BlueEFFICIENCY
  • GLK 250 BlueTEC
  • GLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • ML 250 BlueTEC
  • S 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • S 300 BlueTEC HYBRID
  • SLK 250 CDI
  • SLK 250 CDI BlueEFFICIENCY
  • SLK 250 d
  • Sprinter 210 BlueTEC/310 BlueTEC/510 BlueTECa
  • Sprinter 210 CDI/310 CDI/510 CDI
  • Sprinter 213 BlueTEC/313 BlueTEC/413 BlueTEC/513 BlueTEC
  • Sprinter 213 CDI/313 CDI/513 CDI
  • Sprinter 216 BlueTEC/316 BlueTEC/416 BlueTEC/516 BlueTEC
  • Sprinter 216 CDI/316 CDI/416 CDI/516 CDI
  • V 220 CDI/Vito 116 CDI
  • V 250 BlueTEC/Vito 119 BlueTEC
  • Viano 2.0 CDI/Vito 113 CDI
  • Viano 2.2 CDI/Vito 116 CDI
  • Vito 110 CDI

OM622

  • C 180 BlueTEC
  • C 180d
  • C 200 BlueTEC
  • C 200d

OM626

  • Marco Polo
  • Vito
  • Vito Tourer

OM607

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • Citan
  • CLA
  • GLA

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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