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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Warum sich Klagen im VW-Abgasskandal heute noch lohnen
Dr. Stoll & Sauer sieht keine Verjährung und Dieselgate 2.0 läuft an

Wer glaubt, der Diesel-Abgasskandal von VW ist mit den Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Ende, der irrt. Zum einen ist VW mit Dieselgate 2.0 in einem neuen Abgasskandal verwickelt. Zum anderen ist der Dieselskandal um den Motor EA189 noch lange nicht ausgestanden. Handfestes Indiz dafür ist der verpflichtende Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig und rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt.

Unzulässiges Software-Update im VW-Abgasskandal beim Modell EOS

Diesel-Modelle des VW Eos mussten nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals bei der Volkswagen AG bereits zu einem Software-Update in die Werkstätten. Ganze vier verpflichtende Rückrufe des KBA gab es in den Jahren 2016 bis 2017. In allen war die Rede von einer „unzulässigen Abschalteinrichtung“. Doch nicht alle Probleme waren mit dem Update behoben. Am 14. September 2020 verpflichtete das KBA VW, zu einer Nachbesserung des ersten Updates. Es geht um knapp 5800 Modelle des Coupés Eos, darunter rund 2600 in Deutschland, wie die Behörde selbst erklärte. Die Fahrzeuge stammten aus den Produktionsjahren 2010 bis 2015. Sie sollen schon Teil der großen Rückrufaktionen in der Dieselkrise gewesen sein. Beim ersten Mal sollte die Software so korrigiert werden, dass die Emissionswerte der Abgasnorm entsprechen. Trotz der durchgeführten Maßnahme wurde offensichtlich immer noch ein zu hoher Abgasausstoß festgestellt. VW beteuerte, dass nur ein Software-Fehler vorläge.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht jedoch in dem erneuten Rückruf ein klares Indiz dafür, dass das Software-Update generell eine unzulässige Abschaltreinrichtung enthalten könnte. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerte werden im Straßenverkehr nicht eingehalten. Seit langem wird darüber spekuliert, ob das Software-Update ein sogenanntes Thermofenster beinhaltet. Das Thermofenster reguliert die Abgasreinigung nach der Außentemperatur des Motors. In einem bestimmten Temperaturfenster wird die Abgasreinigung gedrosselt oder sogar ausgeschalten. In nur ganz wenigen Monaten des Jahres funktioniert die Reinigung der Motorabgase.

Was spricht dafür, dass der VW-Abgasskandal noch nicht zu Ende ist?

  • Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Zwei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  • Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  • Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
  • Skandal bei Benzinern: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist ( Az.: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl dazu ein rechtskräftiger Beschluss eines deutschen Gerichts vorliegt.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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