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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erste Fälle im VW-Abgasskandal bereits 2019 verjährt
BGH entscheidet erneut verbraucherunfreundlich
Kläger war 2015 vom Skandal informiert
Dr. Stoll & Sauer sieht Anspruch auf Restschadensersatz

Lahr (ots)

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist auf dem besten Wege, die einschlägige Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal von VW beim Thema Verjährung auf den Kopf zu stellen. Der 6. Zivilsenat wies in einem Spezialfall am 17. Dezember 2020 die Klage eines Diesel-Besitzers aus dem Jahr 2019 ab, weil der Kläger bereits 2015 Kenntnisse über den Skandal hatte (Az. VI ZR 739/20). Bisher war die überwiegende Mehrheit der Instanzgerichte davon ausgegangen, dass erst Ende 2019 die Verjährung eingetreten sei.

Das verbraucherunfreundliche Urteil reiht sich für die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nahtlos in die BGH-Entscheide zu VW ein. Die Kanzlei vertritt die Ansicht, dass noch nichts verjährt ist und letztlich ein Anspruch auf Restschadensersatz bis zehn Jahre nach Kauf besteht. Der BGH will in einer anderen Fall-Konstellation erneut über die Verjährung entscheiden. Denn oft ist umstritten, was die Kläger 2015 schon gewusst haben. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal und rät vom VW-Skandal betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kanzleieigenen kostenlosen Online-Check. Denn der Skandal ist noch lange nicht zu Ende.

Warum ist im Abgasskandal noch nichts verjährt?

Dass im Abgasskandal bei VW noch lange nichts verjährt ist, hat das Landgericht Karlsruhe eindrucksvoll unterstrichen. Die 4. Zivilkammer hatte am 4. Dezember 2020 VW trotz bereits eingetretener Verjährung verurteilt (Az. 4 O 195/20). Schon Gerichte in Kiel, Magdeburg, Marburg und Trier hatten in diesem Jahr eine Verurteilung nach §852 BGB von VW in Aussicht gestellt, obwohl die Ansprüche auf Schadensersatz nach §195, 199 BGB bereits verjährt sein dürften. Zum Beispiel stellte das Landgericht Trier in einer Verfügung vom 8. Oktober 2020 fest, dass nach §852 BGB ein sogenannter Anspruch auf Restschadensersatz bestehen könnte (Az. 5 O 173/20). Der verjährt erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren in Trier führte, weist seit Monaten darauf hin, dass im VW-Skandal noch nichts verjährt ist.

Das Landgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil Fakten geschaffen. Der Geschädigte, so das Gericht in der Urteilsbegründung kann vom Schädiger, das zurückverlangen, was der durch sein sittenwidriges Verhalten finanziell erschlichen hat. Wie das im konkreten Fall von Karlsruhe berechnet wird, ließ das Gericht allerdings offen.

Für die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt die erste Verurteilung nach §852 BGB, dass, wer trickst und täuscht im deutschen Rechtssystem nicht darauf hoffen kann, billig mittels Verjährung davonzukommen. VW-Anwälte haben sogar in einem Verfahren am Landgericht Kiel bei einer 2020 eingereichten Klage den üblichen Einwand der Verjährung zurückgezogen. Die 17. Zivilkammer wies am 2. Juli 2020 darauf hin, dass dem Kläger ein Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zusteht. Daraufhin nahm VW mit Schreiben vom 14. Juli 2020 die Einrede der Verjährung zurück (Az. 17 0 124/20).

Warum der Abgasskandal noch lange nicht zu Ende ist

Als der erste Diesel-Abgasskandal von VW im Herbst 2015 von den USA nach Europa herüberschwappte, sahen Politik und selbst Verbraucherschützer kaum Chancen, den Autobauer für seine Tricksereien haftbar zu machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer war die erste Sozietät, die bereits am 6. Oktober 2015 die erste Klage im Diesel-Abgasskandal gegen VW einreichte, und damit den Weg zur Musterfeststellungsklage und zum ersten Urteil vor dem BGH ebnete. Die Rechtsprechung hat sich seither erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Doch damit ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals noch lange nicht zu Ende:

  • Das Landgericht Dortmund hat erstmals das Software-Update von VW zum EA189 für unzulässig erklärt. Der BGH will am 23. Februar 2021 über die Rechtmäßigkeit des Updates verhandeln. (Az. VI ZR 513/20).
  • Am EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 hat der EuGH das Gutachten bestätigt und damit auch das sogenannte Thermofenster zu einer unzulässigen Abschaltreinrichtung erklärt. Das Thema Motorschutz, mit dem Autobauer den Einsatz des Thermofensters rechtfertigen, hat der EuGH für tot erklärt und ganz enge Grenzen für Ausnahmen festgezurrt. Es muss schon die Gefahr eines Unfalls bestehen oder das Motor in Gänze kaputt geht, damit eine Abschalteinrichtung gerechtfertigt ist, aber nicht aus Gründen des Verschleißes.
  • In den neuen Motorengenerationen von VW EA 288 und EA897 und EA896 sollen unter anderem sogenannte Thermofenster verbaut worden sein. Das hat VW zumindest beim EA288 am Landgericht Duisburg zugegeben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat dazu vor dem Landgericht Offenburg ein erstes verbraucherfreundliches Urteil errungen (Az. 4 O 106/19) und so Dieselgate 2.0 angestoßen.
  • In den Motoren der Daimler AG sollen auch solche Thermofenster zum Einsatz gekommen sein. Zahlreiche Gerichte verurteilen daher Daimler wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung zur Zahlung von Schadensersatz. Auch ruft das KBA vermehrt Mercedes-Modelle verpflichtend zurück. Die Behörde hat unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren entdeckt.
  • Im Diesel-Abgasskandal steckt auch das VW-Tochterunternehmen Porsche mitten drin. Die Vorwürfe: Manipulationen am Abgassystem und falsche Angaben bei den Verbrauchswerten. Und jetzt hat es zusätzlich Benziner-Modelle des Sportwagenherstellers erwischt. Das KBA ermittelt nach Medienberichten vom 23. August 2020 gegen Porsche. Der Autobauer soll nach der Typengenehmigung Abgasanlage und Motorenkomponenten verändert - sprich frisiert - haben.
  • Der Automobilhersteller Fiat-Chrysler ist in den Fokus des Diesel-Abgasskandals gerückt. Ermittler aus Deutschland, Italien und der Schweiz haben am 22. Juli 2020 unter anderem mehrere Standorte von Fiat durchsucht. Es geht laut Staatsanwaltschaft Frankfurt um den Verdacht, dass in Diesel-Motoren von Fiat bei der Abgasreinigung mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung getrickst worden ist. Da zum Fiat-Imperium auch Iveco gehört, ist der Reise- und Wohnmobilmarkt betroffen. Iveco liefert Motoren an namhafte Hersteller.

Insgesamt geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher über den ersten Diesel-Abgasskandal hinaus weiter geschädigt werden und rät zur anwaltlichen Beratung. Denn die Fahrzeuge sind im Wert erheblich gemindert. Die Autohersteller haben eine umweltfreundliche Motorisierung angepriesen. Letztlich könnte die Umwelt genauso wie beim EA 189 verpestet werden, weil der Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand und nicht im Normalbetrieb auf der Straße eingehalten werden. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Abgasskandal herausfinden.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

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