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BSB-Statement zu den Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Berlin. Zum Eckpunktepapier des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes der Bundesregierung erklärt Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB):

„Unser Standpunkt ist klar: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor Fehlinvestitionen geschützt werden, die langfristig zur Kostenfalle werden. Mit der geplanten „Bio-Treppe“, die zunehmend auf nur begrenzt verfügbare grüne Gase und Wasserstoff setzt, drohen aktuell nicht kalkulierbare Mehrkosten für private Haushalte. Entscheidend ist deshalb, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz die unabhängige Energieberatung und den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) stärkt. Sie geben Eigentümerinnen und Eigentümern eine verlässliche, marktneutrale Entscheidungshilfe, um zukunftsfähig zu bauen und modernisieren. Denn die passende Heizungslösung lässt sich nicht pauschal verordnen, sie muss immer zum Gebäude, zur Lage und zur kommunalen Wärmeplanung vor Ort passen. Der geplante Wegfall der Beratungspflicht beim Heizungstausch zu den Folgen der CO₂-Bepreisung und zur kommunalen Wärmeplanung ist der falsche Ansatz, wenn es um eine sichere Entscheidungsfindung geht. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern.“

„Private Bauherren, die ihr Wohneigentum modernisieren, brauchen schnell Planungssicherheit. Deshalb ist der angestrebte Zeitplan für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1.7.2026 richtig. Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die wirtschaftlich tragfähig sind und dem Klimaschutz gerecht werden. Nur so können die Modernisierungsziele im Gebäudebereich erreicht werden.“

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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