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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAuA informiert über neue Arbeitsschutzverordnung
Beschäftigte vor elektromagnetischen Feldern schützen

Dortmund (ots)

"Die neue Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - Umsetzung der europäischen Richtlinie 2013/35/EU". So lautet der Titel einer Informationsveranstaltung, zu der die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 8. November 2016 einlädt. Die Umsetzung der europäischen Arbeitsschutzrichtlinie über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMF) in nationales Recht läuft. Die Veranstaltung informiert detailliert über den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland. Die Anwendung der neuen Verordnung wird an Beispielen aus der Praxis einschließlich der Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung erläutert. Interessierte Arbeitsschutzakteure wie Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner oder Vertreter der Sozialpartner werden so frühzeitig in die betriebliche Umsetzung der neuen EMF-Arbeitsschutzverordnung einbezogen.

Beschäftigte sind immer häufiger elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern am Arbeitsplatz ausgesetzt, da die Anwendung dieser Felder in verschiedensten Verfahren ständig zunimmt. Neben Informationen zu Auswirkungen von EMF auf den menschlichen Organismus geben BAuA-Experten auf der Veranstaltung Hinweise für die praktische Tätigkeit von Sicherheitsfachkräften. Dabei geht es auch um Schutzmaßnahmen für Arbeitsplätze wie industrielle Anlagen, an denen Auslöseschwellen überschritten werden könnten. Gegenwärtig bilden das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV 15 "Elektromagnetische Felder" die Rechtsgrundlage für den Schutz der Beschäftigten. Die neue Arbeitsschutzverordnung sowie dazugehörige Technische Regeln werden die Unfallverhütungsvorschrift in Zukunft ersetzen. Neben unterschiedlichen Verfahren der Gefährdungsbeurteilung an Arbeitsplätzen mit EMF ist ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung die Beurteilung der Sicherheit von Implantatträgern an Arbeitsplätzen mit EMF sowie der Einsatz von Simulationsverfahren bei der Gefährdungsbeurteilung.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 8. November 2016, von 10 bis 15 Uhr in der BAuA Berlin statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung, für die es zwei VDSI-Fortbildungspunkte gibt, ist kostenlos. Da nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist eine Anmeldung bis zum 27. Oktober 2016 erforderlich. Das gesamte Programm und weitere Informationen gibt es unter www.baua.de/termine. Anmeldungen und Fragen nimmt Carla Kniewel entgegen, telefonisch unter 0231 9071-2461 oder per E-Mail an physical.agents@baua.bund.de.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

www.baua.de

Pressekontakt:

Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
Fax: 0231 9071-2299
E-Mail: presse@baua.bund.de
www.baua.de

Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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