Alle Storys
Folgen
Keine Story von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG mehr verpassen.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG

EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

--------------------------------------------------------------------------------
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------

21.06.2017

                   Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
                                      Wien
                         FN 290506 s, ISIN AT00000OESD0

                 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 7. ordentlichen
Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG am Freitag, dem
21. Juli 2017, um 14:00 Uhr, in der Säulenhalle der Wiener Börse AG,
Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2016/17
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2016/17
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016/17
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017/18
6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 19 Abs 2
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1
Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz zum Erwerb, zur Veräußerung und zur
Einziehung eigener Aktien, im Falle des Erwerbs eigener Aktien allenfalls auch
außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts (umgekehrtes
Bezugsrecht) der Aktionäre der Gesellschaft und im Falle der Veräußerung eigener
Aktien allenfalls auch außerbörslich unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts
(Bezugsrecht) der Aktionäre der Gesellschaft

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. Juni 2017 auf der
Internetseite der Gesell­schaft unter www.staatsdruckerei.at [http://
www.staatsdruckerei.at/] bzw.
www.staatsdruckerei.at/hauptversammlung-201 [http://www.staatsdruckerei.at/
hauptversammlung-2016]7 zugänglich:

* Geschäftsbericht 2016/17, beinhaltend:
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats
* Jahresfinanzbericht 2016/17 beinhaltend:

o UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht,
jeweils für das Geschäftsjahr 2016/17;

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
* Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b Satz 3 AktG iVm § 170 Abs 2 AktG iVm §
  153 Abs 4 Satz 2 AktG zu TOP 7 - Erwerb eigener Aktien,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Juli
2017 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 18. Juli
2017 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur gemäß § 4 Abs 1 SVG  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at
[anmeldung.oesd@hauptversammlung.at]
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT00000OESD0 im Text angeben)
(Gerne vorab per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92)

Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen
  zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register
  und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt
  wird,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. Juli 2017
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) bezie­hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:

Per Post oder Boten Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92
Per E-Mail  anmeldung.oesd@hauptversammlung.at
[anmeldung.oesd@hauptversammlung.at]
(Bitte Vollmachten im Format PDF übermitteln.)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 20. Juli 2017, 16:00 Uhr, bei einer der
zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at [http://
www.staatsdruckerei.at/] abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 30. Juni 2017 (24:00 Uhr) der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H.
Herrn Mag. Helmut Lackner, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 12. Juli 2017 (24:00
Uhr) der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder 1239 Wien, Tenschertstraße 7, z.H. Herrn Mag.
Helmut Lackner, oder per E-Mail []  lackner@staatsdruckerei.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax
an +43 (1) 206 66 100 oder per E-Mail an  lackner@staatsdruckerei.at übermittelt
wer­den.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß §
119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.staatsdruckerei.at [http://www.staatsdruckerei.at/] zugänglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 7.500.000,-- und ist zerlegt in 7.500.000 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000
Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 225.000
eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht.
Wien, im Juni 2017 Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner                        
Chief Financial Officer   
Tel.: +43/1/206 66-208     
lackner@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------



Emittent:    Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
             Tenschertstraße  7
             A-1239 Wien
Telefon:     +43 1 206 66
FAX:         +43 1 206 66 100
Email:        office@staatsdruckerei.at
WWW:      www.staatsdruckerei.at
ISIN:        AT00000OESD0
Indizes:     
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Weitere Storys: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG