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Schwäbische Zeitung: Kommentar zu Bestandsdaten - Am Balanceakt gescheitert

Ravensburg (ots)

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten: Dieser Gemeinplatz wird gern bemüht, wenn der staatliche Zugriff auf persönliche Daten begründet werden soll. Doch andersrum wird ein Schuh daraus: In einem Rechtsstaat darf grundsätzlich der Bürger entscheiden, inwieweit er sich und seine Daten öffentlich macht. Wer sich als erwachsener Mensch gerne in sozialen Netzwerken entblößt, kann dies tun - solange er nur sich selbst schadet. Erst wenn er andere in Gefahr bringt, ist der Staat gefordert, dies zu verhindern. Zugegeben ein Balanceakt - an dem der Gesetzgeber bei der Neuregelung der sogenannten Bestandsdatenauskunft gescheitert ist. Man muss kein Fan der Piraten sein, um zu behaupten, dass in diesem Fall das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde. Wie konnte es sonst passieren, dass Ermittler schon bei einer Ordnungswidrigkeit wie Falschparken die Möglichkeit haben sollen, etwa die Bankverbindung eines Bürgers zu erfahren? Wo ist da die konkrete Gefahr für die Allgemeinheit, die einen solchen Eingriff rechtfertigt? Der Bundesrat hat das Gesetz durchgewunken in dem Wissen, dass sich Karlsruhe wieder damit beschäftigen muss. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht die Schludrigkeit des Gesetzgebers korrigiert.

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