AOK-Arzneirabattverträge: Oberstes deutsches Sozialgericht bestätigt Zuständigkeit des Sozialgerichtes Stuttgart
Stuttgart (ots) - Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat auf Antrag der AOK Baden-Württemberg jetzt entschieden, dass für die rechtlichen Auseinandersetzungen zu den AOK-Arzneimittel-Rabattverträgen das Sozialgericht Stuttgart zuständig ist. "Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter Gerichts in ...