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POL-DN: Motorradrennen in der Eifel - ein Krad sichergestellt

Heimbach (ots)

Der Dürener Verkehrsdienst konzentrierte seine Überwachungstätigkeiten am Sonntag erneut auf den Motorradverkehr auf den beliebten Eifelstre-cken. Ein Duo fiel dabei besonders auf.

Gegen 14:20 Uhr befuhr ein Beamter auf dem zivilen Videomotorrad der Dürener Polizei die L 246 von Heimbach in Richtung der Abtei Mariawald. Aufgrund der starken Auslastung der Straße mit Ausflüglern mit Pkw, Mo-torrädern, Fahrrädern und Wanderern gilt dort seit einigen Jahren Tempo 50 und Überholverbot. Zwei Motorradfahrer hielten sich an die Streckenverbote jedoch nicht. Die zulässige Geschwindigkeit wurde mit über 90 km/h deutlich überschritten. Zudem überholten beide Kradfahrer andere Verkehrsteilnehmer gefährlich im Kurvenbereich. Erst in Höhe Wolfgarten konnte der Beamte die beiden Motorradfahrer überholen. Während der vordere der beiden auch anhielt, wendete der zwei-te seine Maschine und fuhr in die Gegenrichtung davon. Hierbei wurde er von der dort aufgestellten Messanlange erneut mit deutlich überhöhter Ge-schwindigkeit gemessen werden. Der gestoppte Kradfahrer konnte weder Fahrzeugpapiere noch einen Führer-schein vorzeigen. Da er widersprüchliche Angaben über seine Identität machte, wurde er zur Personalienüberprüfung zur Polizeiwache nach Düren gebracht. Dort konnten seine Personalien zweifelsfrei festgestellt werden. Es stellte sich zudem heraus, dass der 22-jährige aus Monheim nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zu dem zweiten Kradfahrer, der nicht angehalten werden konnte, gab er an, diesen nicht zu kennen. Der Unbekannte sei mit dem Motorrad des 22-Jährigen unterwegs gewesen, das er ihm verkauft habe. Er selber hatte sich das Motorrad eines Bekannten geliehen. Man habe sich zu einer Spritztour in der Eifel verabredet und sich dort ein "Battle" geliefert. Mal sei er der Ge-jagte gewesen, mal der andere. Den 22-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das Motorrad, mit dem er unterwegs war, wurde sichergestellt. Am Rande er-wähnt sei, dass die Helmkamera des jungen Mannes ebenfalls sichergestellt wurde. Es besteht der Verdacht, dass er anlasslos den Verkehr aufgezeich-net hat. Dies stellt einen Datenschutzverstoß dar. Die Ermittlungen zu dem zweiten Motorradfahrer dauern an.

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