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Polizei Bonn

POL-BN: Verkehrsdienst der Bonner Polizei kontrolliert den gewerblichen Güter- und Kraftverkehr

Bornheim-Hersel (ots)

Am heutigen Montag (11.12.2023) kontrollierte der Verkehrsdienst der Bonner Polizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollstelle mit dem Zoll in Bornheim Hersel. Im Fokus der Kontrollen stand der gewerbliche Güter- und Kraftverkehr sowie die eingesetzten Fahrer. Im Rahmen des Einsatzes wurden insgesamt 52 Fahrzeuge kontrolliert.

Gegen 07:30 Uhr fiel dabei ein Traktor mit Anhänger auf, der nicht im land- oder forstwirtschaftlichen, sondern im gewerblichen Güter- und Kraftverkehr unterwegs war. In diesem Fall waren auch die entsprechenden Vorschriften anzuwenden. Da der Fahrer lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis für die Land- und Forstwirtschaft war, wurde ein Verfahren, u.a. wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eingeleitet. Im Rahmen der Kontrollstelle fielen zwei weitere Fahrzeuggespanne, bestehend aus Traktor und Anhänger, auf. Bei diesen konnte zwar die erforderliche Fahrerlaubnis vorgewiesen werden, da sie jedoch im gewerblichen Güter- und Kraftverkehr unterwegs waren und die Höchstgeschwindigkeit mehr als 40 km/h betrug, wäre ein sogenanntes EG-Kontrollgerät notwendig gewesen. In beiden Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit zweier Fahrer von Kleintransportern ergaben sich jeweils Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Nach entsprechend freiwillig durchgeführten Drogenvortests, die beide positiv ausfielen, wurden Blutproben angeordnet und die Weiterfahrt untersagt. Ein Fahrer führte dabei ebenfalls ein Einhandmesser mit sich. Da er kein berechtigtes Interesse hierfür begründen konnte, wurde auch hier ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.

Gegen 09:00 Uhr fiel der Fahrer eines augenscheinlich umgebauten PKW auf. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass an dem Fahrzeug mehrere technische Veränderungen vorgenommen wurden. Da wegen dieser Manipulationen der Verdacht bestand, dass die Betriebserlaubnis erloschen war und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges wesentlich beeinträchtigt war, wurde das Fahrzeug zur Begutachtung durch einen Sachverständigen sichergestellt.

Insgesamt wurden im Rahmen der Kontrollaktion acht Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und zudem zehn Verwarnungsgelder wegen diverser Verkehrsverstöße erhoben.

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