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Bundespolizeidirektion Hannover

BPOLD-H: Verärgerter "Schwarzfahrer" will Zugbegleiter mit schlechtem Scherz ärgern - Festnahme und Strafe folgt sogleich

Osnabrück (ots)

Am Mittwochabend erhielt die Bundespolizei in Osnabrück über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG die Meldung, dass das Zugpersonal eines ICE bei Ankunft im Hauptbahnhof Osnabrück Unterstützung benötigt. Im Zug sollten sich zwei Personen befinden, welche durch ein aggressives Verhalten und Fahrscheinunregelmäßigkeiten aufgefallen seien. Als die Beamten den Zug erreichten, erhielten diese zeitgleich die Information, dass soeben eine Bombendrohung gegen eben diesen ICE auf der Fahrt von Frankfurt nach Hamburg eingegangen sei.

Nach sofortiger Kontaktaufnahme mit dem Zugpersonal und der Befragung zu auffälligen Gepäckstücken und Personen stellte sich heraus, dass der Zugchef gerade zwei Personen im Zug gehabt hatte und diese soeben aufgrund von Fahrscheinunregelmäßigkeiten im Bahnhof Osnabrück des Zuges verwies.

Der Zugchef konnte die Personen noch am Bahnsteig erkennen, sodass die eingesetzten Bundespolizisten die zwei stellen konnten. Nach Befragung des Pärchens und der Frage ob diese ein Handy besitzen, räumte der 38-jährige Deutsche schließlich ein, aus Verärgerung über den Verweis aus dem Zug (Erschleichen von Leistungen, sog. "Schwarzfahren") das Zugpersonal habe "ärgern wollen". So wählte er den Notruf 110 und gab an, dass sich in dem Zug, den er zuvor verlassen hatte, eine Bombe befinden würde. Die Angaben konnten anhand der Telefonnummer bestätigt werden, so dass keine weitere Gefahr für die Reisenden bestand.

Dieser schlechte Scherz sorgte dafür, dass der Zug nicht ordnungsgemäß weiterfahren konnte und polizeiliche Maßnahmen mit insgesamt -14- Landes- und Bundespolizisten initiiert wurden. Der Zug mit den Reisenden hatte schließlich eine Verspätung von rund 15 Minuten, bevor dieser gegen 20:51 Uhr seine Fahrt Richtung Hamburg fortsetzen konnte.

Für den alkoholisierten 38-Jährigen war dieses noch nicht das Ende des Abends. Aufgrund der begangenen Straftaten, das Erschleichen von Leistungen, der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und der Missbrauch von Notrufen, ordnete die Staatsanwaltschaft Osnabrück nach Sachvortrag das beschleunigte Verfahren an. Dies bedeutete, dass er die Nacht im Polizeigewahrsam Osnabrück nächtigen musste und am Folgetag im sogenannten beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich verurteilt wurde. Nun ist er vorbestraft und es bleibt zu hoffen, dass die Einsichtigkeit auch erfolgen wird, dass solche Dinge keine Scherze sind. Weitere zivilrechtliche Kosten aufgrund der entstandenen Zugverspätung sind nicht ausgeschlossen.

Rückfragen bitte an:

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