Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Wochenende im Rahmen der Grenzkontrollen
Kleve - Kempen - Emmerich - Straelen - Kaldenkirchen (ots)
Am Freitagvormittag, 19. September 2025, kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Knauheide in Emmerich-Elten Reisende in einem international verkehrenden Reisebus bei der Einreise aus den Niederlanden. Hierbei wurden auch die Personalien eines 36-jährigen Marokkaners überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihn mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sucht. Der Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve zuständigkeitshalber übergeben.
Ein 45-jähriger Deutscher reiste am Freitagnachmittag mit dem Regionalexpress 13 von Mönchengladbach nach Venlo. Eine Überprüfung der Personalien am Bahnhof Kaldenkirchen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Unterschlagung durch die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gesucht wird. Ein Freund des Verurteilten zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro bei der Polizei in Viersen ein. Somit konnte die ihm drohende 100-tägige Haftstrafe abgewendet werden. Anschließend durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Bei der Einreise aus den Niederlanden wurde auf der Bundesautobahn 40 am Sonntagvormittag, 21. September 2025, ein 37-jähriger Bulgare in einem in Bulgarien zugelassenen Personenkraftwagen angehalten und kontrolliert. In diesem Fall suchte die Staatsanwaltschaft Würzburg den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung. Der Verurteilte konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 840 Euro bezahlen und somit die drohende 15-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er weiterreisen.
Auf dem Dahlweg in Kaldenkirchen kontrollierte die Bundespolizei einen 30-jährigen Deutschen am Sonntagnachmittag, 21. September 2025, als Fußgänger. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Krefeld mit einem Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Diebstahls gesucht wird. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zum Haftantritt und zur Verbüßung der 40-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen.
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