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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Drei Festnahmen am Wochenende - Bundespolizei fahndet erfolgreich

Düsseldorf (ots)

Am vergangenen Wochenende (30.-31.05./01.06.2025) nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei Reisende fest, nach denen per Haftbefehl gesucht wurde.

Am Freitagabend wurde zu Beginn ein 53-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Kayseri/Türkei zu fliegen. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann im Dezember 2024 durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz per Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Im Juni 2024 erging der rechtskräftige Beschluss, er hatte sich auf die ergangene Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft jedoch nicht gestellt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Dortmund lebende Mann die Erzwingungshaft in Höhe von acht Tagen abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

Samstagmorgen kontrollierten die Bundespolizeibeamten einen deutschen Staatsangehörigen, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai/Vereinigte Arabische Emirate vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den 56-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Der erste wurde bereits im November 2022 von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und der zweite im April dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 16 Tagen und die Erzwingungshaft in Höhe von sechs Tagen konnte von dem im Kreis Höxter lebenden Mann jedoch abgewendet werden, da er die Geldstrafe und die Geldbuße in Gesamthöhe von 540 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Zuletzt wurde Sonntagmorgen ein luxemburgischer Staatsangehöriger festgestellt, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei auszureisen. Bei diesem stellten die Beamten im Rahmen der Ausreisekontrolle fest, dass gegen den 42-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz vorlag. Im Juli 2024 erging der rechtskräftige Beschluss. Da die Geldbuße bisher jedoch nicht eingebracht werden konnte, wurde die Fahndung veranlasst. Die Erzwingungshaft in Höhe von einem Tag konnte auch der im Saarland lebende Mann abwenden, indem er die Geldbuße in Höhe von 30 Euro vor Ort beglich. Anschließend setzte er seine Reise fort.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
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Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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