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BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt am Wochenende drei Personen fest

Düsseldorf (ots)

Drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Wochenende im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle (25.-26.11.2023).

Zu Beginn stellten die Bundespolizisten Samstagmorgen eine deutsche Staatsangehörige fest, welche beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei auszureisen. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen die 44-Jährige ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlag. Eine Woche zuvor hatte diese einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die im Juni dieses Jahres Verurteilte erlassen. Die Gelsenkirchenerin konnte ihre Reise jedoch fortsetzen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 975 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 65 Tagen abwenden konnte.

Samstagmittag kontrollierten die Beamten dann einen 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorlag. Dieser wurde Anfang November dieses Jahres wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im September 2022 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.600 Euro konnte der Mann jedoch nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 90 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Langenfeld lebende Verurteilte den Justizbehörden überstellt.

Zuletzt wurde Sonntagmittag ein 41-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Doha/Katar bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf in diesem Fall im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen achtfacher Steuerhinterziehung gegen den im Februar dieses Jahres Verurteilten erlassen hatte. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 210 Tagen abwenden und seinen Flug nach Doha antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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