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BPOL NRW: Bundespolizei zieht Transporter mit 820 kg nicht gekühlten Schafsfleischresten aus dem Verkehr

BPOL NRW: Bundespolizei zieht Transporter mit 820 kg nicht gekühlten Schafsfleischresten aus dem Verkehr
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Aachen - Euskirchen (ots)

Am Samstagnachmittag hat die Bundespolizei auf der Bundestraße 51 zwischen Blankenheim und Dahlem einen Fleischtransporter mit 820 Kilogramm ungekühlten Schafsfleischresten, in Müllsäcken verpackt, aus dem Verkehr gezogen.

Die Beamten hatten den Transporter aus dem fließenden Verkehr bezüglich einer Kontrolle im Rahmen der Grenzüberwachung unterzogen.

Dabei konnte sich zunächst der Mitfahrer, ein 33-jähriger Nigerianer, nur mit einer Krankenkarte ausweisen. Da das Bild auf der Krankenkarte nicht der zu kontrollierenden Person gleichte, wurde dieser eingehender überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Krankenkarte einer in Deutschland ansässigen Person gehörte und er sich fälschlicherweise der Karte bedient hatte. Da der Verdacht des unerlaubten Aufenthaltes und des Ausweismissbrauches bestand, wurde er mit zur Wache der Kreispolizei in Euskirchen verbracht, die sich seines Falles annahm. Er wurde wegen des Verdachtes des unerlaubten Aufenthaltes und des Ausweismissbrauches zur Anzeige gebracht. Die Landespolizei der Kreispolizei Euskirchen hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Bezüglich der 820 Kilogramm Schlachtabfälle wurde das Veterinäramt des Kreises Euskirchen informiert, die das Fleisch vor Ort beschlagnahmten. Da es sich hier um einen Verstoß gegen das Lebensmittelrecht handelte, muss der 59-jährige deutsche Fahrer jetzt mit einer Anzeige rechnen. Die Fleischreste wurden im Anschluss der Vernichtung zugeführt.

Das Bild in der Pressemappe ist -pressefrei-

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

Twitter: @BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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