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BPOL NRW: Negativrekord! - Mit sechs Haftbefehlen, einer Aufenthaltsermittlung und einer Einreiseverweigerung gesucht - Bundespolizei nimmt 49-Jährigen fest

Essen (ots)

Das im Ruhrgebiet, gerade an den dortigen Bahnhöfen einiges los ist, bleibt unbestritten. Auch haben die dortigen Einsatzkräfte der Bundespolizei schon einiges gesehen und erlebt. Was sich jedoch bei einem 49-jährigen Mann herausstellte, war dann auch für lang gediente Bundespolizisten ein "Negativrekord".

Diese überprüften gestern Abend (27. September) einen 49-jährigen georgischen Staatsangehörigen im Essener Hauptbahnhof. Der Mann war aufgefallen, weil er in einer Drogerie im Essener Hauptbahnhof eine Lesebrille entwendet hatte.

Bei seiner fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich zum Erstaunen der Bundespolizisten heraus, dass der 49-Jährige mit gleich sieben Fahndungsnotierungen gesucht wurde. Unter anderem lag gegen den Mann ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik vor. Der Georgier war 2018 in sein Heimatland abgeschoben worden. Damit einhergehend wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn erlassen. Wie sich herausstellte, war er Ende Juli 2020 über Frankreich widerrechtlich in das Bundesgebiet eingereist. Zusätzlich stellten sich heraus, dass gegen ihn noch insgesamt sechs Haftbefehle vorlagen.

Das Amtsgericht in Paderborn hatte den Georgier im Dezember 2014 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 75 Tagen verurteilt.

Vom Amtsgericht in Wuppertal wurde der 49-Jährige dann im Januar 2015 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 795 Euro ersatzweise 53 Tage Freiheitsstrafe verurteilt.

Im April 2015 wurde er vom Amtsgericht in Siegen wegen dem besonders schweren Fall des Diebstahls und Bandendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Dann wurde er im März 2016, erneut wegen Diebstahls, vom Amtsgericht in Dortmund zu einer Geldstrafe von 1764 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 95 Tagen verurteilt.

Seine kriminelle Karriere gipfelte dann im Mai 2016 in einem Haftbefehl wegen Diebstahls, besonders schweren Fällen des Diebstahls und Bandendiebstählen in einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, von welcher noch eine Restfreiheitsstrafe von 253 Tagen offen war (U-Haft wurde angerechnet).

Mit dieser Vita noch nicht genug fahndete die Staatsanwaltschaft in Wuppertal nach dem Mann. Dieser wird mit einem schweren Diebstahl vom Mai dieses Jahres in Verbindung gebracht.

Nach Sachverhaltsklärung und Strukturierung der ganzen offenen Fahndungen wurde der georgische "Negativrekordler" in die Essener JVA eingeliefert. *ST

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