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BPOL NRW: Vier Haftbefehle am Wochenende - Festnahmen der Bundespolizei

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Köln (ots)

Freitag, 07.08.2020, am Kölner Hauptbahnhof: Die Bundespolizei wird um Unterstützung bei einer Identitätsfeststellung gebeten, da drei Reisende im Zug keine Fahrkarte mitführen. Samstag, 08.08.2020, am Bahnhof Köln-Mülheim: Ein Randalierer wird durch Einsatzkräfte gestellt. Sonntag, 09.08.2020, wieder am Kölner Hauptbahnhof: Eine Personenkontrolle wird durchgeführt. Soweit keine ungewöhnlichen Einsätze für die Bundespolizei am Wochenende. Und doch barg jeder dieser Einsätze eine Überraschung für die Beteiligten.

Drei Männer im Alter von 33, 34 und 36 Jahren wurden am Freitag im ICE 18 von Frankfurt nach Köln nach einer "Schwarzfahrt" durch die Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien der drei Rumänen wurden sie von Fahndungstreffern überrascht: Während der 33-Jährige polizeilich bislang unbekannt war, wurden seine beiden Begleiter von den Staatsanwaltschaften Freiburg und Münster mit Haftbefehl gesucht. Aufgrund gefährlicher Körperverletzung muss der Älteste nun eine 10-monatige Haftstrafe verbüßen. Der 34-Jährige kam glimpflicher davon: Bei ihm stand eine Geldstrafe über 270 EUR wegen Diebstahls aus. Alle drei Tatverdächtige erwartet nun außerdem ein Strafverfahren aufgrund Erschleichens von Leistungen.

Einen Tag später erhielt eine Streife der Bundespolizei einen Einsatz wegen eines Randalierers am Bahnhof Köln-Mülheim. Nachdem die streitenden Parteien getrennt und beruhigt worden waren, hielt auch hier die Überprüfung der Personalien einen Haftbefehl bereit. Der 29-Jährige war nach einem Diebstahl zu einer Geldstrafe von 175 EUR verurteilt worden und deshalb von der Staatsanwaltschaft Münster zur Fahndung ausgeschrieben worden. Der Angolaner bezahlte die Strafe in der Dienststelle der Bundespolizei und wurde im Anschluss wieder entlassen.

Auch am Sonntag konnte die Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof eine Festnahme aufgrund eines Fahndungstreffers verzeichnen. Hier wurde in den frühen Morgenstunden eine präventive Personenkontrolle durchgeführt. Der 38-jährige Deutsche wurde wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 EUR verurteilt und mit Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Köln zur Festnahme ausgeschrieben.

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