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Polizeiinspektion Verden / Osterholz

POL-VER: Fahrrad Freitag - Woche 7

POL-VER: Fahrrad Freitag - Woche 7
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Landkreis Verden und Landkreis Osterholz (ots)

Frage Fahrrad Freitag - Woche 7:

Was bedeutet dieses blaue Verkehrszeichen für Radfahrer?

A: Ich muss auf der Fahrbahn fahren.

B: Ich muss hier den Radweg benutzen.

C: Ich kann mir aussuchen, ob ich auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahre.

Auflösung Fahrrad Freitag - Woche 7!

Richtig ist Antwort B!

Wenn ein Radweg mit einem dieser drei Verkehrszeichen ausgeschildert ist, muss er benutzt werden -es handelt sich um einen sogenannten benutzungspflichtigen Radweg. Radfahrende haben dann also keine Wahlmöglichkeit zwischen Fahrbahn und Radweg. Diese Radwege können auch in Fahrtrichtung links ausgewiesen oder wenn nur einer vorhanden ist, für beide Fahrtrichtungen freigegeben sein. Letzteres wird mit einem Zusatzschild deutlich gemacht und ist oftmals an Landstraßen der Fall.

Auch Rennradfahrer sind von der Radwegbenutzungspflicht übrigens nicht ausgenommen. Allerdings appelliert die Polizei in diesem Zusammenhang an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ganz stark an die in §1 der Straßenverkehrsordnung geforderte gegenseitige Rücksichtnahme.

Aber was ist mit Wegen, die aussehen wie Radwege, aber nicht beschildert sind? Auch das sind Radwege, allerdings sind sie nicht benutzungspflichtig! Solch einen Radweg kann man daran erkennen, dass er farblich vom Gehweg abgesetzt ist oder sich in der Oberfläche unterscheidet. Manchmal trennt eine markierte Linie oder ein Pflasterstreifen den Rad- vom Gehweg. Radfahrende haben hier die freie Wahl, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Wichtig ist aber, dass dieser Radweg nur in Fahrtrichtung benutzt werden darf (rechter Radweg)!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Sarah Humbach
Telefon: 04231/806-104
www.polizei-verden-osterholz.de
www.twitter.com/Polizei_VER_OHZ
www.facebook.com/polizei.verden.osterholz.hc

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