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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Zeugen nach illegalem Fahrzeugrennen auf der Düsseldorfer Straße gesucht

Neuss (ots)

Am Freitagabend (30.04.), gegen 20:45 Uhr, führten Polizisten gerade eine Verkehrskontrolle auf einem Tankstellengelände an der Düsseldorfer Straße durch, als sie plötzlich aufheulende Motorengeräusche vernahmen. Zwei schwarze Limousinen beschleunigten leicht versetzt auf den beiden Fahrspuren der Düsseldorfer Straße, von der Batteriestraße kommend in Richtung Burgunderstraße und überschritten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich.

Die Polizisten konnten eines der beteiligten Fahrzeuge wenig später auf dem Gelände einer Fast-Food-Kette antreffen.

Der Fahrer der Mercedes C-Klasse, ein 23-jähriger Mann, zeigte sich uneinsichtig, als ihm die Gefahren seines Handelns für sich und andere Verkehrsteilnehmer erläutert wurden. Er bestritt, entgegen der Beobachtungen der Beamten, an einem illegalen Fahrzeugrennen beteiligt gewesen zu sein.

Um den Nachweis im Strafverfahren führen zu können, stellten die Polizisten sein Auto und auch sein Mobiltelefon zu Beweiszwecken sicher. Auch auf seinen Führerschein muss der Betroffene eine Weile verzichten.

Bei dem zweiten beteiligten Fahrzeug könnte es sich ebenfalls um einen schwarzen Mercedes gehandelt haben.

Das Verkehrskommissariat der Polizei ermittelt und sucht Zeugen, die das Rennen beobachtet haben und Hinweise zu den beteiligten Fahrzeugen beziehungsweise Insassen der Autos machen können (Telefon 02131 300-0). Insbesondere im Bereich der dortigen Bushaltestelle sollen sich einige Passanten und Fahrradfahrer befunden haben.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

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