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Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. Dezember 2025)

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubte Einreisen in Bayern - Feststellungen der Bundespolizeidirektion München (Stand 31. Dezember 2025)
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München (ots)

Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen

Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Dezember 2025 zu den unerlaubt eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.

Im Jahr 2024 wurden von der BPOLD München in Bayern 9.817 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg)

II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Dezember 2025 (einschließlich) getroffen:

- 16.526 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 12.934 / davon CZE: 3.592)

- 10.480 (davon AUT: 9.523 / davon CZE: 957) Personen wurden unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,

- 583 (davon AUT: 516 / davon CZE: 67) Personen besaßen eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert,

- 882 (davon AUT: 818 / davon CZE: 64) Schleuser wurden vorläufig festgenommen,

- als Beifang konnten 3.335 (davon AUT: 2.684 / davon CZE: 651) offene Haftbefehle vollstreckt sowie

- 229 (davon AUT: 181 / davon CZE: 48) Personen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum festgestellt werden.

III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis 31. Dezember 2025 (einschließlich)

Unerlaubte Einreisen: 8.153
           davon AUT: 6.219
           davon CZE: 1.934
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 5.551
                        davon AUT: 4.991
                        davon CZE: 560
Davon § 18 (2) AsylG: 378
           davon AUT: 364
           davon CZE: 14
Vulnerable Gruppen: 34
         davon AUT: 33
         davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 274
            davon AUT: 233
            davon CZE: 41
Schleuser: 470
davon AUT: 439
davon CZE: 31
Haftbefehle: 1.815
  davon AUT: 1.458
  davon CZE: 357
PMK-Treffer: 137
  davon AUT: 108
  davon CZE: 29

Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2025; diese können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat Dezember 2025 basieren auf einem Sondermeldedienst.

Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6188617

Symbolfotos „Grenzkontrolle“. Die Bilder sind für redaktionelle Zwecke freigegeben; Quelle: Bundespolizei.

Rückfragen bitte an:

Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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