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Bundespolizeidirektion München: Fingierte Touristen-, Freundschafts- und Krankenbesuche/ Bundespolizei überführt Fernbusreisende

Bundespolizeidirektion München: Fingierte Touristen-, Freundschafts- und Krankenbesuche/ Bundespolizei überführt Fernbusreisende
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Lindau/Lübeck (ots)

Am Samstag (3. Februar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) bei der Kontrolle der Insassen zweier Fernreisebusse sechs Reisende aufgegriffen, die versucht hatten, unerlaubt einzureisen. Die Beamten fanden dabei unter anderem einen gefälschten Pass und vollstreckten drei Haftbefehle.

Lindauer Bundespolizisten kontrollierten in den frühen Morgenstunden in einem Fernreisebus dem Routing Turin-Nürnberg eine iranische Staatsangehörige. Die 39-Jährige legte dazu ihren gültigen Reisepass und ein tschechisches Kurzzeitvisum für touristische Zwecke vor. Die Beamten stellten bei der Überprüfung fest, dass die Frau die erlaubte Aufenthaltsdauer bereits um vier Tage überschritten hatte. Außerdem fanden die Polizisten bei der Durchsuchung einen britischen Reisepass, der im Reisegepäck versteckt war. Das Dokument, welches auf die 39-Jährige unter anderen Personalien ausgestellt war, sowie den im Pass befindlichen griechischen Einreisestempel enttarnten die Beamten als Fälschung. Die Bundespolizisten zeigten die Iranerin wegen Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen sowie versuchter unerlaubter Einreise an. Zunächst war geplant, die 39-Jährige am Sonntag (4. Februar) auf dem Luftweg von Frankfurt am Main in ihr Heimatland zurückzuweisen. Die Migrantin stellte jedoch noch kurz vor Flugantritt ein Asylgesuch, woraufhin sie an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet wurde.

Wenig später klickten die Handschellen für einen georgischen Reisenden im Fernbus von Rom nach Frankfurt am Main. Der Mann wollte angeblich nur für einen eintägigen Freundschaftsbesuch nach Deutschland reisen. Die Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung des 40-Jährigen fest, dass gegen ihn ein bis Juli 2031 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik besteht. Die Beamten fanden heraus, dass der Mann bereits im Juli 2023, noch unter anderslautenden Personalien, aus der Haft direkt in sein Heimatland abgeschoben worden war. Weiterhin stellten die Polizisten durch die Fahndungsüberprüfung fest, dass gegen den Busreisenden drei Vollstreckungshaftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft Lübeck war wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls auf der Suche nach dem Georgier. Aufgrund der erneuten Einreise muss er nun noch eine 28-tägige Restfreiheitsstrafe von einst 2 Jahren absitzen. Außerdem lag seitens der Staatsanwaltschaft Lübeck ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung aufgrund des Wohnungseinbruchsdiebstahls in Höhe von über 4.800 Euro vor. Die Beamten konnten von dieser Summe 600 Euro einziehen. Zuletzt stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen Betruges fest. In diesem Fall hatte der Gesuchte die vom Gericht verhängte Geldstrafe von über 400 Euro nicht gezahlt. Die Bundespolizisten zeigten den Verhafteten wegen versuchter unerlaubter Einreise an und lieferten ihn noch am späten Abend in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein. Es ist beabsichtigt, den Georgier im Anschluss an die Haft in sein Heimatland abzuschieben.

Im selben Bus stellten die Bundespolizeistreife außerdem drei afghanische Staatsangehörige fest. Der 27-jährige Mann legte für sich, seine 64-jährige Mutter und seine 37-jährige Tante gültige Pässe sowie auf Italien räumlich beschränkte Touristenvisa vor. Der 27-jährige Organisator der Reise gab den Beamten gegenüber zunächst an, für einen Krankenbesuch seiner Schwester nach Stuttgart reisen zu wollen. Das mitgeführte große Reisegepäck ließ die Polizisten jedoch etwas Anderes vermuten. Der Migrant gab letztlich noch während der Kontrolle zu, einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland angestrebt zu haben. Die Bundespolizisten zeigten die drei Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der 27-Jährige muss sich außerdem wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Die Beamten verweigerten den Afghanen schließlich die Einreise. Sie mussten am Nachmittag einen Bus in die Gegenrichtung nehmen.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

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