POL-HH: 181127-2. Kontrollen der Durchfahrtsbeschränkung des Elbtunnels
Hamburg (ots)
Zeit: 26.11.2018, 10:24 und 11:28 Uhr Ort: Hamburg-Waltershof, BAB 7, Fahrtrichtung Süden
Beamte der Wasserschutzpolizei (WSP513), zuständig für die Gefahrgut- und Abfalltransporte, stellten bei Kontrollen am Montagmittag Straftaten gegen die Umwelt und Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften fest.
Ein 59-jähriger Deutscher fiel um 10:24 Uhr mit seinem Tanksattelzug auf, als er ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung den Elbtunnel in Richtung Süden passierte. Die anschließende Kontrolle durch die spezialisierten Beamten ergab, dass der Sattelzug zuvor mit einem "Umweltgefährdenden Stoff" beladen und nicht gereinigt worden war. Darüber hinaus hatte er die Öffnungen, sogenannte Domdeckel, nicht ordnungsgemäß verschlossen, wodurch u. a. die Gefahr besteht, dass der Stoff unkontrolliert austritt oder sich ein gefährliches Gemisch aus Produkt, Ausgasungen und Sauerstoff bildet. Gegen den Fahrer, der im Verdacht steht, unerlaubt mit Abfällen und mit gefährlichen Gütern umgegangen zu sein, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Circa eine Stunde später wurde ein 55-jähriger Slowake mit seinem Tanksattelzug kontrolliert. Sein Lkw war ursprünglich mit "Entzündbarem flüssigen Stoff" beladen. In seinem Fall wurde neben der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in Rücksprache mit der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft auch eine Sicherheitsleistung von 1.000,00 EUR angeordnet.
Die weiteren Ermittlungen werden durch die Fachdienststelle für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte (WSP 51) geführt.
Die Durchfahrtsbeschränkung von Tunneln dient der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Schwere Verkehrsunfälle mit Gefahrgut in Tunneln haben großes Gefährdungspotential.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Kontrollen im Bereich des Gefahrgut- und Abfallrechts zum Schutz der Verkehrsteilnehmer durchführen.
Ri.
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