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Polizeidirektion Oldenburg

POL-OLD: Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf A1 bei Wildeshausen +++ Schwerpunkt: Verkehrs- und Betriebssicherheit

Oldenburg/Wildeshausen (ots)

Am Donnerstag, dem 22. Januar 2026, kamen 20 Einsatzkräfte der Polizeidirektion Oldenburg sowie fünf Mitarbeitende des Bundesamts für Logistik und Mobilität auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd zusammen, um Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs zu überprüfen. Schwerpunkt der Kontrolle war die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge. Unterstützt wurden sie hierbei durch einen Mitarbeiter des TÜV Nord.

Insgesamt wurden in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr 51 Fahrzeuge kontrolliert. In zehn Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Um 9.30 Uhr wurde ein ausländischer Sattelzug angehalten und kontrolliert. An der Kontrollstelle entdeckten Beamte an der Sattelzugmaschine eine verschlissene Bremsscheibe sowie einen mangelhaft befestigten Kraftstoffbehälter. Bei der Vorführung der Zugmaschine bei einer Prüfinstitution wurden neben den bereits festgestellten Mängeln auch ein ölfeuchter Motor bescheinigt. Die Mängel wurden als erheblich eingestuft. Erst nach Durchführung aller Reparaturen in einer Werkstatt durfte die Fahrt fortgesetzt werden. Gegen den Fahrzeugverantwortlichen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Um 10.30 Uhr geriet ein weiterer Sattelzug, der von Großbritannien nach Dänemark unterwegs war, in den Fokus zweier Beamter.

Der mit Big Bags beladene Sattelanhänger wies auf den ersten Blick ebenfalls diverse Mängel auf. Der Hilfsrahmen war verbogen und korrodiert. Auch die Zurrpunkte waren bereits stark von Durchrostungen betroffen. Der mitgeführte Ersatzreifen musste aufgrund der Korrosionserscheinungen bereits mit Spanngurten in seiner Halterung gesichert werden. Eine Bremsscheibe wies starke Verschleißzeichen auf. Bei der Vorführung des Fahrzeugs wurden die Mängel in ihrer Gesamtheit als erheblich eingestuft. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auch die Sattelzugmaschine musste stehen bleiben. Hier stellten die Beamten fest, dass sie nicht mehr zugelassen war. Die Zulassung war bereits von rumänischen Behörden entzogen worden, weil das Halterunternehmen seiner Pflicht zur Durchführung der wiederkehrenden technischen Untersuchung nicht nachgekommen war. Folglich war die Zugmaschine auch nicht versichert, und es wurde ein Straf- sowie Bußgeldverfahren eingeleitet.

Um 11.00 Uhr stoppte ein Mitarbeiter des Bundesamts für Logistik und Mobilität einen Sattelzug aus Portugal, der mit Chinakohl beladen nach Norwegen unterwegs war. Die Fahrt wurde mit einer Zwei-Fahrer-Besatzung durchgeführt. Allerdings fehlten beiden ausländischen Fahrern eine Bescheinigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Aufgrund des Fehlens der Bescheinigung und ihrer Tätigkeit wurde ihr Aufenthalt als unerlaubt eingeordnet. Gegen die Fahrer wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Erst nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung oder durch den Einsatz eines ordnungsgemäß beschäftigten Fahrers kann die Weiterfahrt gestattet werden. Zusätzlich mussten zwei mangelhafte Reifen am mitgeführten Sattelanhänger gewechselt werden. Auch gegen den Unternehmer wurden diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Er musste ein Bußgeld im höheren vierstelligen Bereich leisten.

Kurz darauf führten Beamte die Wägung eines Klein-Lkw mit Anhänger durch. Auf dem Fahrzeugtransportanhänger beförderte der Fahrer, der auf dem Weg von Belgien nach Bremen war, zwei Pkw. Der Wiegeschein bestätigte den anfänglichen Verdacht der beiden Beamten. Durch die Ladung wurde die zulässige Anhängelast von 2,8 Tonnen um 1,2 Tonnen überschritten. Gegen den Fahrer wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hierfür er vor Ort eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

Bei der Kontrolle eines Transporter-Anhänger-Gespanns mussten Beamte feststellen, dass gegen den 25-jährigen Fahrer ein Fahrverbot verhängt war. Der Fahrer machte den Beamten gegenüber falsche Angaben. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen falscher Personalienangabe eingeleitet. Die Fahrzeugschlüssel stellten die Beamten sicher.

Zum Abschluss des Kontrolltages wurde ein weiterer Sattelzug aus dem Ausland kontrolliert. Bei der ersten Inaugenscheinnahme des Sattelanhängers entdeckten die Beamtinnen starke Korrosionserscheinungen am Hauptrahmen. Bei der späteren Vorführung des Fahrzeugs wurden zusätzlich schadhafte Radlager sowie Mängel an der Bremsanlage festgestellt. Eine der drei Achsen erreichte die vorgeschriebenen Bremswerte nicht. Der Sattelanhänger, der erst im August ohne größere Beanstandung einer technischen Untersuchung unterzogen worden war, wurde verkehrsunsicher geprüft. Da sich die Reparatur nicht mehr als wirtschaftlich erwies, wurde der weitere Betrieb des Fahrzeugs von Amts wegen untersagt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/790-1040
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

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